Abkommen mit den USA über Fluggastdatensätze unterzeichnet


Jane Holl Lute (Stellvertretende Ministerin für
Heimatschutz der USA), Botschafter Jan Tombinski
(Ständiger Vertreter Polens bei der EU) und Cecilia
Malmström (Mitglied der Europäischen Kommission) bei
der feierlichen Unterzeichnung
© Europäische Union 2011

15.12.2011

Das Abkommen über den Austausch von Fluggastdatensätzen ist am 13. Dezember vom Rat angenommen und am 14. Dezember von der EU und den USA unterzeichnet worden. Das Europäische Parlament muss der Vereinbarung noch zustimmen.

Fluggastdaten (Passenger Name Records – PNR) sind freiwillige Angaben der Fluggäste, die von den Fluggesellschaften bei der Reservierung und beim Check-in eingeholt werden. Dazu gehören z.B. Name, Reisetag und Reiseroute, Flugschein, Anschrift und Telefonnummern, verwendetes Zahlungsmittel, Kreditkartennummer, Reisebüro, Sitznummer und Informationen zum Gepäck.

Der Datenaustausch dient der Verhinderung und Bekämpfung von terroristischen Aktivitäten und schwerer grenzüberschreitender Kriminalität. Das Abkommen soll an die Stelle der bisherigen Vereinbarung treten, die seit 2007 vorläufig angewandt wird. Die US-Behörden werden rechtlich verpflichtet sein, die Mitgliedstaaten und die EU-Behörden über alle relevanten Erkenntnisse zu unterrichten, die sich aus ihren Analysen ergeben.

Das neue Abkommen enthält strikte Datenschutzbestimmungen mit verbindlichen Anforderungen an Datensicherheit und Datenintegrität. Die Fluggastdaten dürfen hinsichtlich grenzüberschrei­tender Kriminalität höchstens zehn Jahre und hinsichtlich terroristischer Aktivitäten höchstens fünfzehn Jahre gespeichert werden. Nach sechs Monaten werden personenbezogene Daten in den PNR-Datensätzen unkenntlich gemacht, und nach fünf Jahren werden die PNR-Daten in eine ruhende Datenbank überführt, die zusätzlichen Kontrollen unterliegt.

Die Fluggäste haben das Recht auf Einsichtnahme in ihre Daten und können auch deren Berichtigung und Löschung beantragen. Sie können ferner verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung