Die EU hat damit begonnen, ihre Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu überprüfen. Neben einer Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren geht es darum zu gewährleisten, dass die Verbraucher auch weiterhin hochwertige Agrarprodukte beziehen können, und landwirtschaftliche Tätigkeiten – vor allem die Erzeugung nach traditionellen Methoden – in ihrer Vielfalt zu fördern. Der erste Teil dieses "Qualitätspakets" – der Vorschlag für eine Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse – wurde am 14. April auf der Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) erörtert.
Allgemein sollen mit der Verordnung den Landwirten und Herstellern einheitlichere, klarere und leichter zugängliche Mittel an die Hand gegeben werden, mit deren Hilfe sie ihre Kunden über die Merkmale ihrer Produkte informieren können.
Zu diesem Zweck werden die Kohärenz und die Klarheit der Verfahren für die bestehenden Qualitätsregelungen, die sich in den vergangenen 20 Jahren als erfolgreich erwiesen haben, erhöht. Beispielsweise wird das Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben und traditioneller Spezialitäten vereinfacht, wodurch es Landwirten und Herstellern leichter fallen sollte, diese Möglichkeiten zu nutzen. Gleichzeitig wird auch der Verwaltungsaufwand verringert.
Darüber hinaus wird die Regelung für "garantiert traditionelle Spezialitäten" vereinfacht, damit sie für die Nutzer überschaubarer wird. Zudem finden sich künftig sämtliche Regelungen in einem einzigen Rechtsakt gebündelt.
Zu den weiteren Verbesserungen zählt die Klarstellung, in welchem Maße Schutz gewährt wird und welche Beziehung zwischen Marken und geografischen Angaben besteht.
Des Weiteren schafft die Verordnung einen neuen Rahmen für die Weiterentwicklung "fakultativer Qualitätsangaben" wie zum Beispiel "bäuerliche Freilandhaltung" bei Geflügel oder "erste Kaltpressung" bei Öl, was den Verbrauchern helfen sollte, ihre Entscheidungen anhand besserer Informationen zu treffen.
Die Minister erörterten ferner, ob es nützlich wäre, zusätzlich zu den von der Kommission vorgeschlagenen Verbesserungen zwei weitere Regelungen in den Verordnungsvorschlag aufzunehmen: eine Regelung für "lokale Landwirtschaft und Direktverkäufe" und eine spezielle Regelung für "Erzeugnisse aus der Berglandwirtschaft".
Das komplette "Qualitätspaket" wird voraussichtlich 2012 angenommen.
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