Öffnung der Märkte mit Kolumbien und Peru


© Fotolia

16.03.2012

Ein Freihandelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union, Kolumbien und Peru soll den Handel und die Investitionen auf beiden Seiten fördern. Die Handelsminister der EU haben am 16. März 2012 eine politische Einigung über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens erzielt.

Wenn das Übereinkommen vollständig umgesetzt sein wird, werden Zölle beseitigt, technische Handelshemmnisse abgebaut, der Zugang zu Investitionen, Dienstleistungen und öffentlichen Beschaffungsmärkten verbessert und geografische Angaben der EU geschützt. Zudem werden wirksame und zügige Streitbeilegungsverfahren geschaffen.

Die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sind ebenso Bestandteil dieses Übereinkommens wie Verpflichtungen zur Stärkung von internationalen Arbeitnehmerrechten und Umweltschutznormen.

Erwartet werden Zolleinsparungen von einer halben Milliarde EUR. Der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Kolumbien/Peru erreichte im Jahr 2010 insgesamt 16 Mrd. EUR. Die Ausfuhren der EU nach Kolumbien beliefen sich auf insgesamt 3,9 Mrd. EUR und die Einfuhren aus Kolumbien auf 4,7 Mrd. EUR. Nach Peru führte die EU Waren im Wert von 2,3 Mrd. EUR aus, wohingegen die Einfuhren aus Peru 5,1 Mrd. EUR betrugen.

Die beiden anderen Mitglieder der Andengemeinschaft, Ecuador und Bolivien, können dem Übereinkommen zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.

Der heutige Beschluss wird nach einer technischen Überarbeitung des Textes auf einer der nächsten Ratstagungen förmlich angenommen.

 

Weitere Informationen:
Rat (Auswärtige Angelegenheiten/Handel) – Pressemitteilung (pdf) (en)
Video der Pressekonferenz (mehrere Sprachen)
Handelsdaten: EU – Andengemeinschaft – Welt (pdf) (en)
Handelsbeziehungen zu den Andenstaaten (Webseiten der Kommission) (en)