Öffnung für die westlichen Balkanstaaten


© Richard Villalon, Fotolia

Bald können Bürger aus Albanien sowie Bosnien und Herzegowina, die einen biometrischen Reisepass besitzen, visumfrei in den Schengen-Raum einreisen und sich drei Monate dort aufhalten. Dies ist ein Ergebnis der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom 8. November, auf der die Minister eine Änderung der Verordnung beschlossen haben, in der die von der Visumpflicht befreiten Drittländer aufgelistet sind.

Der Schengen-Raum umfasst alle EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands – sowie die drei Nicht-EU-Mitgliedstaaten Island, Norwegen und Schweiz. Um von der Visumpflicht für den Schengen-Raum befreit zu werden, mussten die beiden Balkanstaaten eine ganze Reihe von Kriterien der sogenannten "Fahrpläne" erfüllen, die sie zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission aufgestellt hatten.

Für die Befreiung von der Visumpflicht mussten die beiden Länder einige bedeutende Reformen durchführen und u.a. ihre Kapazität zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption verbessern, die Fälschungssicherheit ihrer Reisepässe erhöhen und die Grenzkontrollen verstärken. Stabilität, Frieden und Wohlstand in den westlichen Balkanstaaten sind eines der Hauptanliegen der Europäischen Union; deshalb hat sie mit technischer Hilfe und finanzieller Unterstützung zu den erforderlichen Änderungen beigetragen.

Damit die Visaliberalisierung reibungslos verläuft und um einem möglichen Missbrauch der Asylverfahren vorzubeugen, wird die Kommission genau verfolgen, wie Albanien sowie Bosnien und Herzegowina den Grenzschutz ausgestalten, die Dokumentensicherheit bewerkstelligen und die Migrationsströme zwischen der EU und ihrem eigenen Staatsgebiet in den Griff bekommen. Außerdem wird sie überwachen, wie die beiden Länder die Rückübernahmeabkommen mit der EU umsetzen.

Die Visaliberalisierung ist Teil der im Jahr 2003 verabschiedeten "Agenda von Thessaloniki", deren Ziel die Annäherung der Westlichen Balkanstaaten an die EU ist.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Webcast der Pressekonferenz


10.11.2010