Besserer Schutz bei Käufen über das Internet


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11.10.2011

Die Rechte der Verbraucher insbesondere bei Käufen im Fernabsatz – beispielsweise über das Internet – oder außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters werden gestärkt. Mit einer neuen Richtlinie über Verbraucherrechte, die der Rat am 10. Oktober förmlich angenommen hat, wird für klare Regeln gesorgt, die in der gesamten Europäischen Union einheitlich sein werden.

Nach den neuen Bestimmungen haben Kunden bei Käufen über das Internet eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, in der sie sich – gleich aus welchem Grund – anders besinnen, die Waren zurücksenden und ihr Geld zurückerhalten können. Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das der Anbieter zur Verfügung stellt.

Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind beispielsweise Mietwagen und nach Maß gefertigte Artikel.

Im Fernabsatz bestellte Waren müssen in der Regel innerhalb von 30 Tagen an den Kunden geliefert werden, anderenfalls kann der Kunde die Bestellung stornieren.

Einige Unternehmen berechnen ihren Kunden höhere Beträge, wenn sie ein bestimmtes Zahlungs­mittel verwenden. Nach der Richtlinie wird es ihnen untersagt sein, Entgelte zu verlangen, die über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmen für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels entstehen

Mit der neuen Regelung werden auch versteckte Kosten unterbunden. Künftig wird es keine vorangekreuzten Kästchen mehr geben, mit denen zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden, beispielsweise eine Reiseversicherung beim Kauf eines Flugtickets. Ein Unternehmen, das eine Telefonleitung zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag eingerichtet hat, darf dafür nicht mehr als den Grundtarif für ein Telefongespräch berechnen.

Die Richtlinie erfasst nicht nur Online-Käufe und andere Arten des Versandhandels, sondern auch Käufe außerhalb von Geschäftsräumen einschließlich an der Wohnungstür oder bei Verkaufspartys in Wohnungen. Sie regelt außerdem die Informationspflichten bei innerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

Der Rat und das Europäische Parlament hatten sich bereits am 23. Juni 2011 auf die Vorschriften verständigt.

Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften nun innerhalb von zwei Jahren umsetzen.

 

 

Weitere Informationen:
Richtlinie über Verbraucherrechte (vollständiger Text) (pdf)
Pressemitteilung des Rates (pdf)
Pressemitteilung der Kommission
Webseiten des Europäischen Parlaments zu den neuen Vorschriften