EU will den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden verstärken
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Die EU will konsequenter gegen Steuerbetrug vorgehen. Nach einer neuen Richtlinie, die auf der Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister am 15. Februar in Brüssel verabschiedet wurde, sollen die Mitgliedstaaten künftig noch systematischer Informationen untereinander austauschen.
Im Binnenmarkt kommt es häufig vor, dass Steuerpflichtige in ein anderes Land umziehen oder dass sie in mehreren Mitgliedstaaten Einkünfte erzielen; auch gehören grenzüberschreitende Geschäfte inzwischen zum Alltag. Infolgedessen wird es für die Steuerbehörden immer schwieriger, die geschuldeten Steuern korrekt festzusetzen.
Dank der neuen Bestimmungen, die 2013 in Kraft treten, werden die Mitgliedstaaten leichter feststellen können, welche Einkünfte ihre Steuerpflichtigen in der EU erzielen. Dies wiederum wird die Steuerveranlagung erleichtern und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen.
Mit der Richtlinie wird zudem sichergestellt, dass in der EU der OECD-Standard für den Austausch von Informationen auf Ersuchen angewendet wird. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten das Informationsersuchen anderer Mitgliedstaaten nicht mehr einfach unter Berufung auf das Bankgeheimnis ablehnen können.
Ab 2015 werden die Mitgliedstaaten die ihnen vorliegenden Informationen über bestimmte Arten von Einkünften und Vermögen, beispielsweise Vergütungen aus unselbständiger Arbeit oder Ruhegehälter, automatisch untereinander austauschen.
Die Richtlinie ist Teil einer umfassenden EU-Strategie gegen Steuerbetrug. Sie gilt für alle Steuern mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern, die bereits von anderen Rechtsvorschriften der Union erfasst werden.
Weitere Informationen:
Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (pdf) + COR 1 (pdf)
Pressemitteilung
Webcast der Pressekonferenz
Politikfelder der EU: Steuerwesen (auf dem Portal der EU)
OECD-Besteuerungsabkommen