Mehr Schutz für Tiere bei der Schlachtung


© dendron - Fotolia.com

Tiere dürfen zum Zeitpunkt der Tötung keinem vermeidbaren Stress oder Schmerz ausgesetzt werden. So lautet die Kernbotschaft der neuen EU-Tierschutzverordnung, auf die sich die Agrarminister auf ihrer Tagung am 22. Juni verständigt haben. Damit verfügt die EU in diesem Bereich weltweit mit über die strengsten Vorschriften.

In den Schlachthöfen der EU werden jährlich mehrere Milliarden Stück Geflügel sowie 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen und Rinder getötet. Überdies müssen zur Bekämpfung von Seuchen zuweilen Massenschlachtungen vorgenommen werden.

Bislang sind die Tierschutzstandards der Mitgliedstaaten recht unterschiedlich. Mit der neuen Verordnung werden einheitliche Vorschriften eingeführt, die von Personen, die Tiere handhaben und schlachten, und von amtlichen Kontrolleuren überall in der EU, ja sogar von Handelspartnern in Drittstaaten in gleicher Weise angewandt werden müssen.

Diese Vorschriften besagen im Wesentlichen Folgendes:

  • Tiere müssen vor der Schlachtung nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren betäubt werden.
  • Die Wirksamkeit der Betäubungsverfahren wird regelmäßig kontrolliert.
  • Die Tötung darf nur von gut geschultem und qualifiziertem Personal ausgeführt werden.
  • Bei der Planung von Schlachthöfen sind Tierschutzaspekte zu berücksichtigen.
  • Für jeden Schlachthof wird ein Tierschutzbeauftragter benannt.

Die Verordnung gilt nicht für Tiere, die etwa im Rahmen wissenschaftlicher Versuche oder bei der Jagd getötet werden, oder für Geflügel und Kaninchen, das bzw. die ein Landwirt für den Eigenverbrauch schlachtet. Ferner sind kulturelle Traditionen ausgenommen und gelten besondere Bestimmungen für religiöse Riten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Rates(pdf)

Webcast der Pressekonferenz des Rates

Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung - Website der Kommission

Website der Weltorganisation für Tiergesundheit



25.06.2009