Verkehrssünder, die im EU-Ausland gegen die Straßenverkehrsvorschriften verstoßen, werden sich in Zukunft nicht mehr unerkannt einer Strafe entziehen können. Dies ist der Kern einer künftigen EU-Richtlinie, auf die sich die Verkehrsminister am 2. Dezember 2010 grundsätzlich geeinigt haben. Mit der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten der EU untereinander Zugriff auf die Kraftfahrzeugzulassungsdaten erhalten.
Auto- und Motorradfahrer in der EU müssen sich darauf einstellen, dass sie bei folgenden Verkehrsdelikten identifiziert werden können: Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Überfahren eines roten Stopplichts, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelms, Benutzung eines Fahrstreifens, der speziellen Fahrzeugen vorbehalten oder aus anderen Gründen gesperrt ist, sowie rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons beim Fahren.
Die Behörden des EU-Mitgliedstaates, in dem das Verkehrsdelikt begangen wurde, werden in der Lage sein, den Eigentümer des Fahrzeugs, d.h. die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist, mit dem gegen die Vorschriften verstoßen wurde, ausfindig zu machen. Anschließend wird dieser Mitgliedstaat den Betreffenden in einem Schreiben über die Einzelheiten des Delikts informieren und das nach seinem nationalen Recht fällige Bußgeld verhängen.
Das Schreiben wird in einer Sprache abgefasst, die der mutmaßliche Verkehrssünder wahrscheinlich versteht, etwa in der Sprache, in der die Kraftfahrzeugpapiere abgefasst sind, oder einer der Amtssprachen des Heimatlandes.
Wie und in welchem Umfang die Strafen tatsächlich vollstreckt werden, wird vom jeweiligen Mitgliedstaat und seinen nationalen Rechtsvorschriften abhängen.
Die Kommission wird auf ihrer Website in sämtlichen EU-Sprachen eine Zusammenfassung der Verkehrsvorschriften veröffentlichen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten.
Die Richtlinie dürfte einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr leisten und für die Gleichbehandlung aller Autofahrer unabhängig vom Land ihres Wohnsitzes sorgen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Webcast der Pressekonferenz