Elektronische Behördendienste leichter zugänglich machen

© Fotolia

Der Rat hat am 27. Mai Schlussfolgerungen zum Europäischen eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 angenommen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Einführung elektronischer Behördendienste lokal, regional und auf EU-Ebene zu fördern, damit sie für Bürger und Unternehmen in der gesamten EU unabhängig vom Ursprungsland leichter zugänglich und breiter verfügbar werden.

Der Aktionsplan nennt konkrete praktische Maßnahmen, mit denen es bis 2015 für die Bürger unter anderem erheblich einfacher werden soll, Sozialversicherungs- und Gesundheitsleistungen zu beantragen und zu erhalten, Rentenansprüche in ein anderes EU-Land zu übertragen oder überall in Europa zu studieren.

Einfach zugängliche elektronische Behördendienste für jedermann werden außerdem Menschen mit Behinderung und anderen ausgrenzungsgefährdeten Gruppen mehr Autonomie geben und sie in die Lage versetzen, Selbstbedienungsangebote im digitalen Behördendialog zu nutzen.

Für die Unternehmen liegt der Vorteil der nahtlosen grenzüberschreitenden elektronischen Behördendienste darin, dass sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat leichter Zweigniederlassungen eröffnen oder Tochtergesellschaften gründen und ihre Waren oder Dienstleistungen überall in Europa anbieten können.

In dem Aktionsplan ist vorgesehen, dass die Nutzer die öffentlichen Online-Dienste ihren Bedürfnissen entsprechend aktiv mitgestalten.

Ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der elektronischen Behördendienste trägt außerdem dazu bei, öffentliche Mittel effizienter einzusetzen und öffentliche Ausgaben zu reduzieren. Auch wird der Verwaltungsaufwand durch einfachere Verfahren und kürzere Kommunikationswege verringert, und organisatorische Abläufe werden durch innovative technische Lösungen, wie z.B. Online-Dienstleistungen für eine alternde Gesellschaft, verbessert.

Ein weiterer Pluspunkt der elektronischen Behördendienste ist eine Verbesserung der CO2-Bilanz öffentlicher Verwaltungen.

Außerdem sollen bis zum Jahr 2015 in der EU 50 % der Bürger und 80 % der Unternehmen elektronische Behördendienste in Anspruch nehmen können.

Um dies zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten konkrete praktische Maßnahmen ergreifen, um beispielsweise die Bürger für die elektronischen Behördendienste zu sensibilisieren und ihr Vertrauen in diese Angebote zu stärken, die soziale Vernetzung und Kooperationsprojekte zu fördern, die für einen besseren Kommunikationsfluss zwischen öffentlichen Stellen und Bürgern sorgen, die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre im Rahmen der elektronischen Behördendienste zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Bürger diesen Diensten mehr Vertrauen entgegenbringen.

Weitere Informationen:
Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 (pdf)
Pressemitteilung (pdf)
Webcast der Pressekonferenz

31.05.2011