Wie Rückwürfe vermieden werden können


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Bei der anstehenden grundlegenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) geht es unter anderem darum, Rückwürfe beim Fischfang nach und nach abzuschaffen. Dieses Thema ist vom Rat (Landwirtschaft und Fischerei) auf seiner Tagung vom 25. Mai erörtert worden.

Tagtäglich werden große Mengen von Fisch und anderen Meerestieren, wie Meeressäuger, Seevögel und Reptilien, von Fischereifahrzeugen gefangen und anschließend ins Meer zurückgeworfen. Die meisten dieser Tiere sind beim Rückwurf bereits tot, oder sie verenden an den Folgen ihrer Verletzungen oder des durch den Fang erlittenen Traumas.

Fänge können zum Beispiel aus folgenden Gründen unerwünscht sein und über Bord geworfen werden:

• Das Schiff oder der Mitgliedstaat verfügt über keine entsprechende Fangquote.

• Die Anlandegröße der gefangenen Fische liegt unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum.

• Der Platz an Bord des Schiffes ist für hochwertigeren Fisch vorgesehen (Aufwertung der Fänge).

Die Rückwürfe sind nicht nur eine Vergeudung wertvoller Ressourcen, sondern beeinträchtigen auch die Reproduktionsfähigkeit der Fischbestände und verhindern, dass sich die Bestände trotz niedriger Quoten erholen.

Im Rahmen der geltenden GFP-Regeln könnten u.a. folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden:
• Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte;
• Verbot der Aufwertung der Fänge;
• Verringerung des Gesamtfischereiaufwands.

Sonstige Änderungen können nur Teil einer größeren Reform sein. Eine Anhörung der Mitgliedstaaten und der interessierten Kreise über die besten Optionen ist bereits im Gange. Die Ergebnisse sollen 2010 veröffentlicht werden.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Rates(pdf)

Webcast der Pressekonferenz des Rates

Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

GFP - Reduzierung der Beifänge und Abschaffung der Rückwürfe

28.05.2009