Flüchtlingshilfe durch effizientere Neuansiedlung
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Mit dem vorgeschlagenen EU-Programm zur Neuansiedlung von Flüchtlingen soll eine politische und praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt werden, um Flüchtlingen einen dauerhaften Schutz zu gewähren. Dieser Vorschlag ist von den Justiz- und Innenministern auf der Ratstagung vom 21. September erörtert worden.
Neuansiedlung bedeutet, dass Flüchtlinge, die in einem Erstasylland zeitweiligen Schutz erhalten haben, in ein anderes sicheres Land verlegt werden, in dem sie ein neues Leben beginnen und dauerhaften Schutz finden können. Weltweit lebt die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge in Entwicklungsländern, die jedoch nicht in der Lage sind, eine große Anzahl von Vertriebenen aufzunehmen. Ist eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich, bleibt eine Neuansiedlung unter Umständen die einzige Lösung.
Die vorgeschlagene Regelung würde für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten gelten. Jeder der 27 Mitgliedstaaten würde selbst entscheiden, ob er sich an dieser Regelung beteiligen will und wie viele Flüchtlinge er bereit wäre, für eine Neuansiedlung aufzunehmen.
Derzeit führen zehn Mitgliedstaaten eine jährliche Neuansiedlung von Flüchtlingen durch. Andere nehmen die Neuansiedlung von Flüchtlingen ad hoc vor. Das neue Programm soll für eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den EU-Ländern sorgen, um die Effizienz und Kostenwirksamkeit der Neuansiedlungsaktivitäten sowie deren humanitären und strategischen Effekt zu erhöhen. Gerade in Bereichen wie der Feststellung, welche Flüchtlinge für die Neuansiedlung in Frage kommen, und der logistischen Vorbereitung - etwa bei ärztlichen Untersuchungen, Reisevorkehrungen und der Ausstellung von Visa - sowie bei Aufnahme- und Integrationsprogrammen wäre ein gemeinsames Vorgehen von großem Vorteil.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Rates (pdf)
Webcast der Pressekonferenz