15.05.2012
Am 15. Mai haben die Landwirtschaftsminister einen der Kernpunkte der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erörtert, nämlich die Bestrebung, die europäischen Landwirte zur Umstellung auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren zu bewegen.
Im Mittelpunkt der Aussprache der Minister standen drei von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen für die Ökologisierung der Landwirtschaft:
• stärkere Anbaudiversifizierung,
• Schaffung und Erhaltung von Dauergrünland und
• Erhaltung von Naturgebieten und Landschaften (d.h. 7% der Anbauflächen sind für die Flächennutzung im Umweltinteresse vorzusehen).
Laut dem Vorschlag sollen 30% der Direktzahlungen landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten bleiben, die diese Verfahren anwenden. Diese Auflagen sollen nicht für Öko- und Kleinlandwirte gelten.
"Ich habe heute festgestellt, dass man wirklich eine Ökologisierungspolitik wollte", sagte die Präsidentin der Tagung, die dänische Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei Mette Gjerskov. "Die Diskussion ist bei weitem noch nicht abgeschlossen, aber wir sind einen guten Schritt weitergekommen."
Vorschläge der Mitgliedstaaten
In der Aussprache wurde deutlich, dass alle Mitgliedstaaten eine Ökologisierung der landwirtschaftlichen Verfahren befürworten; allerdings wünschen sie, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen flexibler gestaltet werden, die Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen berücksichtigt werden und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen wird.
Im Wesentlichen lassen sich die Änderungsvorschläge der Mitgliedstaaten in drei Gruppen unterteilen:
1. Mehr Gebiete sollten als "per definitionem grün" gelten. Beispielsweise sollte dieser Begriff nicht nur für ökologisch bebaute, sondern auch für solche Anbauflächen gelten, die entsprechend den einzelnen Umweltzertifizierungssystemen der Mitgliedstaaten bewirtschaftet werden oder bereits unter umweltschutzorientierte Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums fallen.
2. Der Schwellenwert für landwirtschaftliche Betriebe, für die die Auflagen der Anbaudiversifizierung gelten sollen, sollte statt der derzeit vorgeschlagenen 3 ha mindestens 10 ha oder mehr betragen. Die Verpflichtung, in diese Diversifizierung drei Kulturpflanzen aufzunehmen, könnte in einigen Ländern, in denen aufgrund des Klimas weniger Kulturpflanzen angebaut werden können, zu Schwierigkeiten führen.
3. Die Auflage, 7% der landwirtschaftlichen Fläche für die Flächennutzung im Umweltinteresse auszuweisen, sollte so angepasst werden, dass mehr Gebiete einbezogen werden und dass die Bedingungen auf eine Region statt auf einzelne landwirtschaftliche Betriebe bezogen werden. Eine Senkung des Schwellenwerts würde die Durchführung dieser Maßnahme erleichtern.
Der Vorsitz hat die Standpunkte zur Kenntnis genommen und wird die Arbeiten an dem Vorschlag in Expertengruppen fortsetzen. Er beabsichtigt, für die Juni-Tagung des Rates einen Sachstandsbericht über die Agrarreform auszuarbeiten, der dem nächsten Vorsitz zur Organisation der weiteren Beratungen dienen soll.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Pressekonferenz (Video)
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Portal der Europäischen Union)