Weitere Sanktionen gegen Syrien


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26.09.2011

Die Europäische Union hat am 23. September den Druck auf das Regime von Präsident Bashar Al-Assad erhöht, indem sie Investitionen in Schlüsselbranchen der syrischen Erdölindustrie verboten hat. Hierdurch wird der Beschluss vom 2. September ergänzt, mit dem ein Verbot von Erdöleinfuhren aus Syrien verhängt wurde.

Mit den Sanktionen reagiert die EU auf die unzähligen Verletzungen der Menschenrechte und das brutale Vorgehen des syrischen Regimes gegen die syrische Bevölkerung. Die Maßnahmen richten sich gegen die für diese Taten verantwortlichen Personen und deren Helfer.

"Die EU verfolgt weiterhin das Ziel, der Repression ein Ende zu setzen und die syrische Bevölke­rung dabei zu unterstützen, ihren rechtmäßigen Forderungen Geltung zu verschaffen", erklärte die Hohe Vertreterin Catherine Ashton am 23. September. "Die restriktiven Maßnahmen der EU sind so angelegt, dass sie die größtmöglichen Auswirkungen auf das syrische Regime haben, während zugleich potenzielle negative Auswirkungen auf die syrische Bevölkerung so gering wie möglich gehalten werden. Dies wird durch eine sorgfältige Ausrichtung der Maßnahmen auf diejenigen Personen und Organisationen erreicht, die Nutznießer oder Unterstützer des Regimes sind. Die EU wird im Lichte der Entwicklungen weitere Maßnahmen prüfen."

Das jüngste Verbot ist gegen Investitionen in syrische Unternehmen gerichtet, die in der Ölindustrie in den Branchen Exploration, Produktion oder Raffination innerhalb und außerhalb Syriens tätig sind. Den in der EU ansässigen Wirtschaftsteilnehmern ist es nicht mehr erlaubt, Beteiligungen an solchen Unternehmen zu erwerben oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihnen zu gründen. Die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel ist ebenfalls verboten. Damit ist eine starke Minderung der Einkünfte des Regimes beabsichtigt, da Syrien mehr als 90 % seines Erdöls in EU-Länder ausführt.

Der Rat hat ferner die Belieferung der syrischen Zentralbank mit in der EU hergestellten Banknoten und Münzen verboten.  Darüber hinaus hat er zwei weitere Personen auf die Liste der Personen gesetzt, die einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot unterliegen, und Sanktionen gegen weitere sechs wirtschaftliche Einheiten angenommen, die mit der gewaltsamen Repression gegen die Bevölkerung des Landes in Verbindung stehen.

Das jüngste Maßnahmenpaket stellt die siebente Runde von Sanktionen dar, die der Rat seit dem Beginn des brutalen Vorgehens der syrischen Regierung gegen seine eigenen Bürger vor sechs Monaten angenommen hat. Die am 26. September geltenden Maßnahmen umfassen Folgendes: 

- Ein Embargo für Waffen und Materialien, die zu interner Repression verwendet werden könnten,
- ein Einfrieren der Vermögenswerte und Visumverbote bei 56 Personen,
- ein Einfrieren der Vermögenswerte von 18 Organisationen,
- ein Verbot der Einfuhr und Beförderung von Rohöl und anderen Erdölerzeugnissen aus Syrien und ein Verbot von Investitionen in die syrische Ölindustrie.

Die ersten restriktiven Maßnahmen der EU gegen die syrische Führung wurden am 10. Mai verhängt, als der Rat den Beschluss fasste, Waffenausfuhren nach Syrien zu verbieten, und ein Visumverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten gegen 13 für die brutale Repression verantwortliche Personen verhängte. Am 24. Mai hat sie auch Präsident Al-Assad und neun andere hochrangige Mitglieder der Regierung auf die Sanktionsliste gesetzt.

 

 

Weitere Informationen:
Der Rat verbietet Investitionen in die syrische Erdölindustrie
Erklärung von Catherine Ashton
Website des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu Syrien
Häufig gestellte Fragen zu den restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime (pdf)