Fischerei: Fangmöglichkeiten für 2011 aufgeteilt


Die Minister haben sich auf eine wesentliche
Reduzierung der Fangmengen von Kabeljau in einigen
EU-Gewässern und internationalen Gewässern
geeinigt, damit die Bestände sich erholen können.
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Jedes Jahr legt der Rat die Höchstmengen an Fisch fest, die Fischereifahrzeuge der EU im Atlantik, in der Nordsee und in internationalen Gewässern fangen können, sowie die Aufteilung dieser Fangmengen auf die nationalen Flotten. Am 15. Dezember haben die Mitgliedstaaten eine diesbezügliche Einigung für das kommende Jahr erzielt.

Die Menge jeder Fischart, die in einem bestimmten Gebiet gefangen werden kann, wird als zulässige Gesamtfangmenge ("total allowable catch" – TAC) definiert, und die Aufteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten wird in Form von Quoten festgelegt.

Ziel ist es, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meeresressourcen zu erreichen. Zahlreiche Bestände sind überfischt; daher muss im Rahmen der Verwaltung des Fischereiaufwands die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Fanggründe der EU sichergestellt werden, und es muss dafür gesorgt werden, dass die Ressourcen sich innerhalb biologisch sicherer Grenzen bewegen.

Bei einigen Beständen wurde eine Verbesserung festgestellt, so z.B. bei Hering, Zunge und Hecht in bestimmten Fanggebieten, während andere nach wie vor gefährdet sind. Die Festlegung der Fangmöglichkeiten beruht auf wissenschaftlichen Gutachten und einem Vorsorgekonzept. Dabei muss ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der europäischen Fischwirtschaft, die sowohl nachhaltig als auch profitabel sein sollte, und dem Schutz und der Erhaltung schwindender Fischbestände erzielt werden.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Webcast der Pressekonferenz

16.12.2010