12.09.2011
Die für europäische Angelegenheiten zuständigen Minister haben auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 12. September einen ersten förmlichen Gedankenaustausch über den nächsten langfristigen Finanzrahmen geführt. Im Mittelpunkt stand dabei der Vorschlag der Kommission zur Struktur, Flexibilität und Geltungsdauer dieses Rahmens.
Durch den sogenannten "mehrjährigen Finanzrahmen" werden die Ausgaben der EU in einem bestimmten Zeitraum begrenzt, indem eine jährliche Obergrenze für die gesamten Ausgaben der EU und für die einzelnen Ausgabenkategorien festgelegt wird. Dies zwingt die Europäische Union zu Haushaltsdisziplin, denn durch den Finanzrahmen wird sichergestellt, dass der EU‑Jahreshaushalt die vereinbarten Obergrenzen nicht überschreitet. Zugleich werden mit der Festlegung der Beträge politische Schwerpunkte gesetzt.
Die Minister haben auf ihrer Tagung die von der Kommission vorgeschlagene Struktur des Finanzrahmens erörtert, durch den im Vergleich zum aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen den Prioritäten der EU-Wachstumsstrategie "Europa 2020" mehr Gewicht verliehen würde.
Hinsichtlich der Flexibilität ging es um den Vorschlag, weitere Instrumente außerhalb des Finanzrahmens zu schaffen (beispielsweise eine neue Reserve für Krisen im Agrarsektor) und den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) künftig aus dem mehrjährigen Finanzrahmen auszugliedern. Vier solche Flexibilitätsinstrumente, die es ermöglichen, über die im mehrjährigen Finanzrahmen festgelegten Höchstbeträge hinaus weitere Finanzmittel in den Jahreshaushaltsplan einzustellen, bestehen bereits, nämlich der Solidaritätsfonds der Europäischen Union, die Soforthilfereserve, der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und das Flexibilitätsinstrument. Die Minister beschäftigten sich mit der Frage, ob diese Vorschläge der Forderung nach Haushaltsdisziplin gerecht werden und zugleich die Bereitstellung ausreichender Mittel ermöglichen, um auf neue Herausforderungen und Notfälle reagieren zu können.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist festgelegt, dass der mehrjährige Finanzrahmen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufgestellt wird. Die Minister einigten sich darauf, dass der nächste mehrjährige Finanzrahmen einen Zeitraum von sieben Jahren (2014 – 2020) abdecken soll.
Der polnische Ratsvorsitz plant, strukturierte Beratungen der Minister anzuberaumen, um einen besseren Überblick über den Kommissionsvorschlag und die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu erhalten. Dies würde es ermöglichen, im nächsten Frühjahr unter dänischem Vorsitz die Verhandlungsphase einzuleiten.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung (pdf)
Video der Pressekonferenz
Mitteilung der Kommission - Ein Haushalt für "Europa 2020" (pdf)
Website "Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020" (Europa-Server)