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Die Familie – ein entscheidender Faktor
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© Yves Damien, Fotolia
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Bevölkerungsrückgang und -alterung haben erhebliche Auswirkungen auf Europas Gesellschaft und Wirtschaft. Auf ihrer Tagung am 17. Juni haben die Arbeits- und Sozialminister über Maßnahmen beraten, mit denen sich die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels fördern lässt.
Um die demografischen Herausforderungen bewältigen und den Arbeitskräftebedarf der Unternehmen decken zu können, muss die EU unbedingt die angestrebte Frauenbeschäftigungsquote von 75 % erreichen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Union wettbewerbsfähig bleibt und Europa auch weiterhin gut funktioniert. Um dieses Ziel zu verwirklichen, bedarf es jedoch nachhaltiger familienpolitischer Maßnahmen, die die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und eine familienfreundlichere Gewichtung zwischen Arbeits- und Privatleben auf dem Arbeitsmarkt gewährleisten.
In seinen Schlussfolgerungen schlägt der Rat mehrere Maßnahmen vor, um die Hindernisse für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu beseitigen. Hierzu zählen
- die Förderung flexibler Arbeitszeitregelungen und verschiedener Formen von Urlaub sowohl für Frauen als auch für Männer (Elternurlaub, Teilzeitangebote), - ein hinreichendes Angebot an bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen für andere betreuungsbedürftige Personen, - die Ermutigung der Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Kinderbetreuungseinrichtungen und andere Dienste zur Unterstützung von Familien anzubieten, sowie - die Berücksichtigung des Bedarfs von Familien, und zwar vor allem des Bedarfs besonders schutzbedürftiger Familien, etwa kinderreicher Familien und Ein-Eltern-Familien.
Außerdem hat der Vorsitz die Mitgliedstaaten über die Ergebnisse der informellen Tagung der Familienminister vom 1. April in Ungarn informiert und die Erklärung des Dreiervorsitzes zu den Auswirkungen der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben auf die demografische Entwicklung, die der spanische, der belgische und der ungarische Vorsitz bei dieser Gelegenheit gemeinsam mit dem nächsten polnischen Vorsitz veröffentlicht hatten, zur Kenntnis genommen
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