Am 21. März wurde ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Menschenhandel getan. Der Rat nahm EU-weite Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und zum Strafmaß in diesem Bereich an. Die neuen Regeln verbessern auch die Prävention von Straftaten und den Schutz der Opfer von Menschenhandel.
Die neue Richtlinie erweitert die Definition der Straftaten. Menschenhandel beispielsweise zur Ausbeutung durch erzwungene Betteltätigkeiten oder Zwangsarbeit oder zur Entnahme von Organen oder der bloße Versuch zur Begehung solcher Handlungen wird unter Strafe gestellt.
Der Text enthält ferner eine Bestimmung, die es den nationalen Behörden gestattet, Opfer von Menschenhandel wegen Straftaten, zu denen sie gezwungen wurden, nicht strafrechtlich zu verfolgen oder zu bestrafen.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Opfer vor, während und nach dem Strafverfahren Unterstützung und Betreuung erhalten, damit sie ihre Rechte als Opfer in einem Strafverfahren in Anspruch nehmen können. Zusätzliche Bestimmungen, beispielsweise zur Unterstützung bei der körperlichen und psychisch-sozialen Rehabilitation, gelten für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind.
Die nationalen Behörden müssen ferner künftig sicherstellen, dass Opfer von Menschenhandel gegebenenfalls Zugang zu Regelungen für die Entschädigung der Opfer von vorsätzlich begangenen Gewalttaten erhalten.
Zu den Präventionsmaßnahmen sollten Informations- und Aufklärungskampagnen, Forschung und regelmäßige Schulung von Beamten gehören.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis März 2013 umsetzen.
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