Europäischer Stabilisierungsmechanismus verabschiedet
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Die Finanzminister der EU haben am 9. Mai eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd. EUR angenommen. Der Mechanismus ist Teil eines umfassenden Pakets von Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage in Europa.
Nach dieser Verordnung können Mitgliedstaaten, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen sind, um finanziellen Beistand im Rahmen des Mechanismus ersuchen. Ein solcher Fall kann zum Beispiel bei einer ernsthaften Verschlechterung der internationalen Wirtschafts- und Finanzlage eintreten. Der Mechanismus soll die Union in die Lage versetzen, koordiniert, rasch und wirksam zu reagieren. Bei einer Aktivierung des Mechanismus werden strenge Bedingungen festgelegt, damit die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des betreffenden Mitgliedstaats gewahrt bleibt und damit dieser seine Fähigkeit wiedererlangt, sich selbst auf den Finanzmärkten zu finanzieren. Die Darlehen werden von der Europäischen Zentralbank verwaltet.
Vorgesehen ist ein Darlehensvolumen von bis zu 60 Mrd. EUR. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bereit, über eine Zweckgesellschaft ergänzende Mittel bis zu einem Volumen von 440 Mrd. EUR bereitzustellen. Für dieses Instrument bürgen die teilnehmenden Mitgliedstaaten anteilig in abgestimmter Weise. Die Zweckgesellschaft wird nach drei Jahren aufgelöst. Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird sich an den Finanzierungsvereinbarungen beteiligen und voraussichtlich mindestens halb so viel wie die EU bereitstellen.
Gleichzeitig wird die EU dringend Beratungen über die zur Ergänzung des bestehenden Rahmens erforderlichen Reformen aufnehmen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet sicherzustellen. Die Minister unterstrichen die besondere Bedeutung, die sie der Verbesserung der Haushaltsdisziplin und der Schaffung eines ständigen Krisenbewältigungsrahmens beimessen. Zudem hoben sie die Notwendigkeit hervor, bei den Finanzmarktvorschriften und der Finanzmarktaufsicht rasch Fortschritte zu erzielen. Als denkbare Initiativen erörterten sie die Möglichkeit einer Stabilitätsabgabe, mit der der Finanzsektor verpflichtet würde, in künftigen Krisenfällen seinen Teil der Last zu tragen, sowie die Möglichkeit einer globalen Transaktionssteuer.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung (en) (pdf)
- Webcast der Pressekonferenz
- Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten / Beschluss der Vertreter der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten (pdf)
-VERORDNUNG DES RATES zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (pdf)
-ECB press releases (en) (pdf)