Die europäische Landwirtschaft muss sich für die Zukunft rüsten


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20.10.2011

Wie soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in den kommenden Jahren aussehen? Mit der Vorstellung der Kommissionsvorschläge im Rat hat am 20. Oktober die Arbeit am GAP-Reformpaket begonnen.

An den wesentlichen Zielen der GAP soll sich nichts ändern: Sie soll den Landwirten ein Grundeinkommen sichern, die Verbraucher zu angemessenen Preisen mit sicheren und gesunden Nahrungsmitteln versorgen, zum Umweltschutz und zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen und die Entwicklung des ländlichen Raums fördern.

Was die Neuerungen betrifft, über die die Minister zu beraten haben, so schlägt die Kommission vor, die Direktzahlungen den tatsächlich aktiven Landwirten vorzubehalten, die Beihilfen für die größten Betriebe zu kürzen, damit die Gelder gerechter verteilt werden, und die Zahlungen von der Einhaltung von Umweltschutzauflagen – beispielsweise Fruchtfolge, Flächenstilllegung und Tierschutz –abhängig zu machen (sog. Ökologisierung der Landwirtschaft).

Die bestehenden Marktverwaltungsinstrumente würden beibehalten; allerdings sollen sie vereinfacht und ergänzt werden, um auf Krisen, die durch Preisvolatilität oder – wie etwa beim jüngsten Ausbruch der EHEC-Infektion – durch Gesundheitsrisiken ausgelöst werden, angemessen reagieren zu können.

Die Globalisierung zwingt die europäische Landwirtschaft zur Anpassung. Um Europas Landwirte besser für den Wettbewerb auf den Weltmärkten zu rüsten, will die Kommission die GAP mit der Strategie der EU für Wachstum und Beschäftigung verknüpfen und damit den Aspekt der beruflichen Bildung, Innovation und Forschung stärker in den Vordergrund rücken. Der ländliche Raum soll entwickelt werden, um Arbeitsplätze zu erhalten; so sollen beispielsweise in abgelegenen Gebieten neue Infrastrukturen wie Straßen und Breitbandnetze entstehen. Überdies sehen die Reformvorschläge vor, dass junge Landwirte, die einen Betrieb gründen bzw. übernehmen, und Landwirte in benachteiligten Gebieten mehr Beihilfen erhalten.

Sechs der insgesamt sieben Vorschläge unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, bei dem der Rat und das Europäische Parlament gemeinsam entscheiden. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

 

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Öffentliche Aussprache
Webcast der Pressekonferenz
Gesetzgebungsvorschläge (Website der Kommission)