Die Stimme der EU in der VN-Generalversammlung

© Vereinte Nationen. Milton Grant.
Sitz der Vereinten Nationen in New York

Am 3. Mai 2011 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution ange­nom­men, mit der der Mitwirkungsstatus der Europäischen Union in dem 192 Mitglieder zählenden VN-Gremium aufgewertet wird. Der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, hat dazu erklärt, die EU werde in der Generalversammlung nun mit eigener Stimme sprechen, und sie habe damit eine wichtige Anerkennung als ein globaler Akteur bei den Vereinten Nationen erhalten.

Die Resolution zur Teilnahme der EU an den Arbeiten der VN wurde von 180 VN-Mitgliedstaaten angenommen. Syrien und Simbabwe haben sich der Stimme enthalten und 10 Länder haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Dank dieser Resolution können hochrangige EU-Vertreter nun­mehr die gemeinsamen Positionen der Union in der Generalversammlung vorbringen.

Außerdem erhalten die EU-Vertreter das Recht, auf Tagungen das Wort zu ergreifen, und sie können zur Teilnahme an der Generaldebatte der Generalversammlung eingeladen werden. Ferner können Mitteilungen der EU über die Tagungen und die Arbeit der Generalversammlung unmittel­bar als Dokumente der Versammlung verteilt werden.

Darüber hinaus werden die EU-Vertreter auch das Recht haben, Vorschläge und Änderungsanträge einzubringen, auf die sich die EU-Mitgliedstaaten zuvor geeinigt haben. Allerdings werden sie nicht befugt sein, die Entscheidungen des Präsidenten der Generalversammlung anzufechten.

Die EU-Vertreter erhalten ferner das Antwortrecht zu den Positionen der EU. Sie werden in den Reihen der Beobachter Platz nehmen, haben jedoch kein eigenes Stimmrecht und dürfen keine Kandidaten vorschlagen.



Weitere Informationen:
Erklärung von Präsident Herman Van Rompuy (pdf) (en)
Statement of High Representative Catherine Ashton (pdf) (en)




20.05.2011