Aussicht auf EU-Beitritt als Ansporn für Reformen


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Die Aussicht auf einen EU-Beitritt spornt die beitrittswilligen Länder zu politischen und wirt­schaftlichen Reformen an und trägt damit zur Stabilität in Europa bei. Der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) hat am 8. Dezember eine Bilanz der Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien, der Lage in Island und des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses in den westlichen Balkanstaaten gezogen.

Kroatien, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zählen seit 2005 zu den Bewerberländern, doch sind bislang nur mit den beiden erstgenannten Ländern Beitritts­verhandlungen aufgenommen worden. Der gesamten Region der westlichen Balkanstaaten wurde inzwischen eine europäische Perspektive eröffnet. Island hat in diesem Jahr den EU-Beitritt beantragt.

Die Außenminister würdigten auf ihrer Tagung zwar die Fortschritte der Türkei, betonten jedoch, dass die Türkei ihr Reformtempo erhöhen und weitere Anstrengungen unternehmen müsse, um die Kopenhagener Kriterien – d.h. die Bedingungen der EU, die für alle Bewerberländer gelten – in vollem Umfang zu erfüllen.

Die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien treten nun in die Schlussphase ein. Kroatien muss die noch ausstehenden Reformen durchführen und alle Beitrittsbedingungen erfüllen, damit die Verhand­lungen wie geplant im nächsten Jahr abgeschlossen werden können.

Island ist durch seine Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum und zum Schengen-Raum bereits eng mit der EU verflochten. Der Rat wird den isländischen Beitrittsantrag prüfen, sobald die Kommission dazu Stellung genommen hat.

Da Serbien sich mittlerweile bemüht, mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenzuarbeiten, hat der Rat vereinbart, das Interimsabkommen, das die EU mit Serbien geschlossen hat, so rasch wie möglich umzusetzen.

Der Rat hat ferner bekräftigt, dass er die europäische Perspektive der westlichen Balkanstaaten uneingeschränkt unterstützt. Er hat hervorgehoben, dass es den verbleibenden potenziellen Bewer­berländern unter ihnen ebenfalls gelingen dürfte, den Status eines Bewerberlandes zu erreichen, der letztlich zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union führen soll. Allerdings müssten sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen und insbesondere ihre wirt­schaftlichen und politischen Reformen erheblich vorantreiben.

Weitere Informationen:

Schlussfolgerungen des Rates

Webcast der Pressekonferenz des Rates

Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer

10.12.2009