EU-Haushalt 2013: weitere Anstrengungen erforderlich


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14.11.2012

Der Rat musste zur Kenntnis nehmen, dass es nicht möglich war, eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und andere damit zusammenhängende Fragen zu erzielen.

Während der gesamten Vermittlungsphase hat sich der zyprische Vorsitz intensiv darum bemüht, die verschiedenen Standpunkte miteinander in Einklang zu bringen, und insbesondere in den letzten Tagen haben die Mitgliedstaaten bei einigen Schlüsselfragen eine erhebliche Offenheit an den Tag gelegt.

Der Rat hat insbesondere den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 für das Haushaltsjahr 2012 wie von der Kommission vorgeschlagen genehmigt und Italien, das zu Jahresbeginn von mehreren Erdbeben betroffen war, auf diese Weise eine finanzielle Unterstützung aus dem EU‑Solidaritätsfonds in Höhe von 670 Mio. EUR zugesichert. Dieser Beschluss ist ein konkreter Ausdruck für die Solidarität des Rates mit Italien, ein Beweis dafür, dass der Rat seine Zusagen einhält, und ein Signal für seine Verständigungsbereitschaft gegenüber dem Europäischen Parlament.

Der Vermittlungsausschuss hatte am 23. Oktober 2012 das Mandat erhalten, eine Einigung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 herbeizuführen. Während der gesamten Vermittlungsphase hat das Europäische Parlament es jedoch abgelehnt, über den EU‑Haushalt 2013 zu verhandeln, und eine Einigung über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2012 zur Vorbedingung gemacht. Der Rat war und ist bereit, alle Elemente des Pakets zu erörtern, und wollte sie gleichzeitig behandeln, um ein ausgewogenes Ergebnis zu ermöglichen, das den Anliegen aller betroffenen Parteien und Mitgliedstaaten Rechnung trägt.

 

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