19.03.2012
Auf seiner Tagung vom 19. März 2012 hat der Rat (Landwirtschaft und Fischerei) den Vorschlag für ein Rückwurfverbot (d.h. das Zurückwerfen von unerwünschten Beifängen ins Meer) geprüft, um herauszufinden, wie dieser schädlichen Praxis in der EU am besten ein Ende gesetzt werden kann. Das Verbot ist Teil einer umfassenderen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, die die Kommission 2011 vorgeschlagen hat.
Nach Worten der dänischen Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, Mette Gjerskov, hat die Tagung der Mitgliedstaaten "Fortschritte gebracht". So ging es in den Beratungen nicht darum, "ob ein Verbot eingeführt werden sollte, sondern wie es ausgestaltet sein sollte – für welche Fischereien das Verbot gelten und wie es technisch umgesetzt werden soll", so die Ministerin.
Alle Mitgliedstaaten waren sich einig, dass der sinnlose Rückwurf von Fischen verboten werden sollte. Die überwiegende Mehrheit sprach sich für ein Verbot aus, das den Besonderheiten der verschiedenen Fischereien Rechnung trägt, und gegen einen Ansatz, bei dem nach Arten unterschieden würde. Dies sei insbesondere bei gemischten Fischereien von Bedeutung, wie einige Delegationen anmerkten.
Mehrere Mitgliedstaaten plädierten dafür, das Rückwurfverbot schrittweise einzuführen; alle waren sich jedoch einig, dass eine eindeutige Frist gesetzt werden sollte.
Sehr kleine Flotten, die nur geringe Mengen Fisch an Land bringen, könnten nach Auffassung mehrerer Minister von dem Verbot ausgenommen werden. Die Mehrheit der Delegationen befürwortete ferner, dass die Verpflichtung, sämtliche Fänge (die gegen die Quoten der Mitgliedstaaten aufgerechnet würden) an Land zu bringen, als Maßnahme gegen Rückwürfe nicht für Arten mit hohen Überlebensraten gelten sollte.
Übereinstimmend herrschte die Auffassung, dass mehr und bessere wissenschaftliche Daten erforderlich sind, um Ausnahmen festzulegen, die sich auf die Überlebensraten bestimmter Fischarten stützen. Das Gleiche gilt für die Festlegung von Referenzmindestgrößen für die Bestandserhaltung (d.h. sehr junge Fische sollten nicht gefangen und angelandet werden). Fast alle Mitgliedstaaten waren der Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen Fischern und Wissenschaftlern gefördert werden sollte.
Nahezu alle Delegationen betrachteten die Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte als eine der besten Möglichkeiten, Rückwürfe zu bekämpfen und unerwünschte Fänge zu verringern. Dazu bedarf es gezielter Forschung und Innovation; mehrere Mitgliedstaaten möchten hierfür den Europäischen Meeres- und Fischereifonds in Anspruch nehmen.
"Ich bin sicher, dass noch einige weitere Sitzungen auf fachlicher Ebene zum Rückwurfverbot erforderlich sind, doch waren die Beratungen heute bereits sehr ergiebig und ein erster Schritt in die richtige Richtung; schließlich erwarten die Menschen in Europa von uns, dass wir bei diesem Problem zu Ergebnissen kommen", so Ministerin Gjerskov.
Gegenwärtig werden 10 bis 60 Prozent der in EU-Gewässern gefangenen Fische zurückgeworfen. Wieder im Wasser sind die Fische meist schon tot oder haben nach dem erlittenen Schock kaum Überlebenschancen. So werden beispielsweise in der Nordsee derzeit bis zur Hälfte der Fänge von EU-Schiffen zurückgeworfen, um Quoten einzuhalten oder weil die gefangenen Fische keinen Handelswert haben.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Webcast der Beratungen des Rates (Video)
Webcast der Pressekonferenz
Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (EUROPA-Website)