Am 22. Mai hat die Hohe Vertreterin der EU Catherine Ashton offiziell ein Büro der Europäischen Union in der Rebellenhochburg Bengasi eröffnet. Dieses Büro wird es ermöglichen, die Ressourcen leichter zu kanalisieren und die Kontakte zur Demokratiebewegung zu verbessern. Bei ihrem Besuch traf die Hohe Vertreterin Oppositionsführer, Vertreter der Zivilgesellschaft und die internationalen Partner der EU. Auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 23. Mai unterrichtete sie die Minister über ihre Reise. Der Rat erließ auf dieser Tagung strengere restriktive Maßnahmen gegen das Regime in Libyen, indem er die Liste der Personen und Organisationen, gegen die Reisebeschränkungen verhängt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, erweiterte.
Auf ihrer Tagung am 12. April haben die Außenminister eine sofortige Waffenruhe und die Einhaltung der Menschenrechte in Libyen gefordert. Diejenigen, die mit dem Regime zusammenarbeiten, stehen nun vor der Wahl: Entweder sie machen bei der brutalen Unterdrückung weiterhin gemeinsame Sache mit Oberst Gaddafi oder sie beteiligen sich an einem geordneten Übergang zur Demokratie.
Die humanitäre Lage im Land selbst und an seinen Grenzen gibt Anlass zu großer Sorge. Wenn der Konflikt andauert, besteht das ernsthafte Risiko, dass sich die Bedingungen aufgrund von Vertreibungen und Migrationsbewegungen weiter verschlechtern. Die Vorbereitungen für "EUFOR Libya", eine militärische Operation zur Unterstützung der humanitären Hilfe in der Region, sind im Gange; die Operation wird eingeleitet, falls die Vereinten Nationen ein entsprechendes Ersuchen stellen.
Angesichts der wachsenden Zahl von Flüchtlingen, die an ihren südlichen Küsten ankommen, ist die EU bereit, ihre Solidarität mit den Mitgliedstaaten, die von dieser Entwicklung am unmittelbarsten betroffen sind, konkret zum Ausdruck zu bringen.
Der Rat hat zusätzliche Sanktionen gegen das Gaddafi-Regime verhängt und wird weiter dafür sorgen, dass es keine Einnahmen mehr aus Erdöl- und Erdgasausfuhren erzielt.
Die Minister trafen mit Mahmud Dschibril vom oppositionellen Nationalen Übergangsrat zu einem informellen Gedankenaustausch zusammen.
Operation EUFOR Libya
Die EU ist bereit, eine militärische Operation in die Wege zu leiten, um humanitäre Hilfe als Reaktion auf die Krisensituation in Libyen zu leisten. Mit seinem förmlichen Beschluss vom 1. April 2011 hat der Rat den rechtlichen Rahmen für die "Operation EUFOR Libya" geschaffen, die auf Ersuchen des Amtes für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) der VN eingeleitet würde, um "einen Beitrag zum sicheren Transport und zur Evakuierung von Vertriebenen zu leisten und die humanitären Hilfsorganisationen bei ihrer Arbeit in der Region zu unterstützen".
Mit EUFOR Libya, einer Operation im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU, würden die Mandate der Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrats unterstützt. Befehlshaber ist der italienische Konteradmiral Claudio Gaudiosi, das operative Hauptquartier befindet sich in Rom, Italien. Für die Operation, die zunächst vier Monate dauern würde, sind 7,9 Millionen EUR vorgesehen.
Libyen-Konferenz in London – Internationale Kontaktgruppe
Die EU ist entschlossen, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft auf einen demokratischen Übergang in Libyen hinzuarbeiten. Sie ist – neben wichtigen Partnern wie den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der Arabischen Liga und den EU-Mitgliedstaaten –Mitglied der internationalen Kontaktgruppe, die am 29. März auf der Libyen-Konferenz in London eingerichtet wurde.
Tagung des Europäischen Rates am 24./25. März
Auf seiner Frühjahrstagung hat der Rat den Standpunkt der EU bekräftigt, der auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates zu Libyen und den südlichen Nachbarländern am 11. März festgelegt wurde: Oberst Gaddafi muss unverzüglich die Macht abgeben und Libyen muss einen politischen Wandel einleiten, der von den Libyern selbst gestaltet wird. Die EU ist bereit, das neue Libyen gemeinsam mit der Arabischen Liga, der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen wirtschaftlich und beim Aufbau seiner neuen Institutionen zu unterstützen.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 24./25. März die Bereitschaft der EU bekundet, weitere Sanktionen gegen Libyen zu verhängen, die an die Sanktionen anschließen, die bereits zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrats angenommen wurden. Mit weiteren Sanktionen würde die EU nach Ansicht des Europäischen Rates verhindern, dass das Gaddafi-Regime weiterhin Einkünfte aus Öl und Gas bezieht. Die Mitgliedstaaten werden dem VN-Sicherheitsrat entsprechende Vorschläge vorlegen.
Am 23. März haben der ungarische Minister für auswärtige Angelegenheiten János Martonyi und Kommissionsmitglied Cecilia Malmström in Kairo Gespräche mit der ägyptischen Regierung und Vertretern des Libyschen Nationalen Rates geführt.
Am 22. März besuchte Minister Martonyi die ägyptisch-libysche Grenze bei Salloum, wo er von den örtlichen Behörden und NRO aus erster Hand über die Lage informiert wurde.
Am 21. März nahm der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) Schlussfolgerungen zu Libyen an und beschloss weitere Sanktionen, die der Umsetzung der Resolution 1975 des VN-Sicherheitsrats dienen und noch darüber hinausgehen. Er dehnte das zuvor verhängte Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten auf elf weitere Personen und neun weitere Organisationen aus. Die bezeichneten Personen sollen als Beteiligte oder Mittäter in schwere Menschenrechtsverstöße unter Verletzung des humanitären Rechts, darunter Bombenangriffe aus der Luft oder sonstige Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen, verwickelt sein. Das Einfrieren von Vermögenswerten wurde auf die in der Resolution 1973 des VN-Sicherheitsrats von den Vereinten Nationen neu bezeichneten Organisationen sowie auf fünf weitere, von der EU selbst bezeichnete Organisationen ausgedehnt.
Mit dem neuen Beschluss werden ferner alle Flüge im libyschen Luftraum untersagt und das Waffenembargo in seiner Durchsetzung noch verschärft. Demnach dürfen sich keine libyschen Flugzeuge mehr im Luftraum der EU-Mitgliedstaaten aufhalten, was auch für Flugzeuge gilt, bei denen vermutet wird, dass sie verbotene Güter oder auch bewaffnete Söldner befördern.
Auf dem Pariser Gipfeltreffen zur Unterstützung des libyschen Volkes, das am 19. März in der französischen Hauptstadt stattfand, hat der Präsident des Europäischen Rates Herman Van Rompuy die Bereitschaft der Europäischen Union bekundet, die Resolution 1973 des VN-Sicherheitsrates im Rahmen ihres Mandats und ihrer Zuständigkeiten umzusetzen.
Am 17. März haben Präsident Herman Van Rompuy und die Hohe Vertreterin Catherine Ashton eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die vom VN-Sicherheitsrat angenommene Resolution 1973 begrüßen.
Die Hohe Vertreterin ist am 14. März nach Ägypten gereist, um den Generalsekretär der Arabischen Liga, Amr Moussa, über die Ergebnisse der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 10. März und der Tagung des Europäischen Rates vom 11. März zu unterrichten.
Am 11. März haben die Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrer Tagung in Brüssel erklärt, dass Muammar Gaddafi zurücktreten müsse. Sein Regime habe seine Legitimität vollständig verloren und die EU betrachte den nationalen Interimsrat für die Übergangszeit mit Sitz in Bengasi als politischen Gesprächspartner.
Bei dieser Gelegenheit haben die Hohe Vertreterin und die Kommission auch einen Vorschlag für eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums vorgelegt. Eine solche Partnerschaft sollte sich auf eine tiefergehende wirtschaftliche Integration, einen weiterreichenden Marktzugang und politische Zusammenarbeit gründen.
Am 10. März hat die EU weitere Sanktionen gegen Libyen verhängt, unter anderem gegen wichtige Finanzinstitutionen des Landes. Am 28. Februar war entsprechend der Resolution 1970 des VN-Sicherheitsrats ein Waffenembargo gegen Libyen verhängt und im Zusammenhang mit Libyen der Handel mit jedweder zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung untersagt worden. Am 28. Februar hatte die EU ferner Muammar Gaddafi und andere Personen, die für das gewaltsame Vorgehen gegen Zivilpersonen verantwortlich sind, mit einem Visumverbot belegt und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte verfügt. Mit den verhängten Sanktionen setzt die EU die von den Vereinten Nationen geforderten Maßnahmen um und geht noch darüber hinaus. Nie zuvor wurde ein Beschluss des Rates so schnell gefasst.
Die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Libyen und die laufenden Kooperationsverträge mit dem Land wurden mit Wirkung vom 22. Februar ausgesetzt.
Grenzschutzoperation
Italien und die EU-Grenzschutzagentur Frontex führen im zentralen Mittelmeerraum die gemeinsame Operation "Hermes 2011" durch. Mit dieser Operation, die am 20. Februar auf förmliches Ersuchen der italienischen Regierung eingeleitet wurde, soll Italien dabei unterstützt werden, die gegenwärtigen und mögliche künftige Migrationsströme aus Nordafrika zu bewältigen. Insgesamt 14 Mitgliedstaaten (einschließlich Italien) haben Ressourcen in Form von Personal oder technischer Ausrüstung für die Operation zugesagt; acht der vierzehn Mitgliedstaaten sind derzeit aktiv.
Seit Beginn der Aufstände in Nordafrika sind auf der Insel Lampedusa südlich von Sizilien mehr als 20 000 Flüchtlinge angekommen. Bei den meisten handelt es sich um tunesische Migranten, in letzter Zeit haben jedoch auch Libyer auf Lampedusa Schutz gesucht. Die meisten dieser Migranten werden in Aufnahmezentren in Italien gebracht.
Übersichtskarte (© Frontex)
Humanitäre Hilfe
Expertenteams der ECHO (Generaldirektion der Kommission für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz) sind an der tunesisch-libyschen und der ägyptisch-libyschen Grenze präsent, um den humanitären Bedarf und die Gesamtsituation einzuschätzen. Es wurden 70 Mio. EUR für humanitäre Hilfe für die am stärksten betroffenen Menschen in Libyen und den Nachbarländern (Tunesien und Ägypten) bereitgestellt. Die Kommission ist bereit, diesen Betrag aufzustocken, wenn die Bedürfnisse vor Ort dies erfordern. Bis zum 23. Mai belief sich der Beitrag der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten insgesamt auf annähernd 125 Mio. EUR.
Ein sechsköpfiges Team für die Koordinierung und Bewertung des Katastrophenschutzes ist an die tunesisch-libysche Grenze entsandt worden und steht mit dem ECHO-Büro und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Kontakt.
Die EU-Delegation in Tunis nimmt gegenüber den in Tunis vertretenen internationalen Organisationen (Welternährungsprogramm, Afrikanische Entwicklungsbank, UNHCR usw.) eine aktive Koordinierungsaufgabe wahr.
Weitere Informationen:
Erklärung der Hohen Vertreterin nach der Libyen-Konferenz in London (en) (fr)
Merkblatt der Kommission zur humanitären Hilfe (pdf) (en)
Gemeinsame Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates Herman Van Rompuy und der Hohen Vertreterin der EU Catherine Ashton zur Resolution des VN-Sicherheitsrates zu Libyen (en) (fr)
Resolution des VN-Sicherheitsrates zur Flugverbotszone über Libyen (pdf) (en)