Entwicklung durch Handel


Kaffee ist ein wichtiges Exportprodukt
aus den AKP-Staaten
© Tomas Hajek, Fotolia

Seit die Welthandelsorganisation WTO die Handelsregelungen zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP‑Staaten) aufgehoben hat, verhandelt die EU mit ihren AKP-Partnern über neue Verein­barungen. Auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) am 10. September haben die Minister Bilanz gezogen und darüber beraten, wie diesem sich nunmehr über mehrere Jahre hinziehenden Verhandlungsprozess neue Impulse verliehen werden könnten.

Die neuen Regelungen, die sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), sollen den Handel fördern und auf diese Weise in den AKP-Staaten Entwicklung, nachhaltiges Wachstum und Armutsbekämpfung unterstützen. Die WPA sollen zudem die schrittweise Integration dieser Staaten in die Weltwirtschaft fördern und ausländische Direktinvestitionen anziehen.

Die AKP-Staaten sind nach Regionen gruppiert worden, damit die Wirtschaftspartnerschafts­abkommen auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort zugeschnitten werden können. Diese Abkommen gewähren einen freien Zugang ohne Ausfuhrabgaben zu den EU-Märkten, wohingegen die AKP-Märkte für europäische Waren und Dienstleistungen nur schrittweise geöffnet werden sollen. Für die am wenigsten entwickelten Länder gelten besonders vorteilhafte Regelungen.

"Mit den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wollen wir nicht nur den Handel beleben, sondern auch auf Kontinente wie Afrika zugehen und unsere bestehenden Handelsbindungen verstärken",so der Präsident des Rates und belgische Außenminister Steven Vanackere. "Auf diese Weise möchten wir die Entwicklung mit dem multilateralen Handelsrahmen in Einklang bringen."

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Webcast der Pressekonferenz



16.09.2010