20.07.2011
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Ziele der geplanten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, nämlich Wiederauffüllung der Fischbestände, Unterbindung schädlicher Praktiken und Steigerung der Rentabilität des Fischereisektors. Mit einer öffentlichen Aussprache über den diesbezüglichen Kommissionsvorschlag hat der Rat die Beratungen über die Reform am 19. Juli offiziell eröffnet.
Alle Mitgliedstaaten unterstützen das Ziel, die Nachhaltigkeit der europäischen Fischerei durch Wiederauffüllung der überfischten Bestände (d.h. 82 % der Mittelmeerbestände und 36 % der Atlantikbestände) sicherzustellen. Sie begrüßen den Vorschlag, einen "ökosystemorientierten Ansatz" zu verfolgen und mehrjährige Bewirtschaftungspläne einzuführen, die auf verlässlichen wissenschaftlichen Daten beruhen. Gleichzeitig sind mehrere Staaten jedoch der Auffassung, dass die Einführung eines Systems der "höchstmöglichen Dauererträge" bis 2015 "unrealistisch" sein könnte und dass ein eher schrittweises Vorgehen erforderlich sei.
Auch das Rückwurfverbot (Verbot, unerwünschten Fisch ins Meer zurückzuwerfen) stößt bei den Mitgliedstaaten weitgehend auf Zustimmung, wobei einige von ihnen allerdings eine längere Übergangsfrist für dessen Umsetzung einräumen wollen. Andere Mitgliedstaaten sind dagegen der Auffassung, dass es nicht – wie vorgeschlagen – 2016, sondern bereits früher wirksam werden könnte.
Ein Rückwurfverbot dürfte die Fischer veranlassen, nach umweltfreundlicheren Lösungen zu suchen und beispielsweise selektivere Fanggeräte einzusetzen. Es wäre Sache der Mitgliedstaaten, die Einhaltung des Verbots zu überwachen.
Einige Minister möchten, dass die Regelung für den Handel mit Fangrechten oder "Konzessionen" mehr "Garantien" enthält, damit eine Konzentration zu vieler Rechte in der Hand einiger weniger verhindert wird. Sie schlagen unter anderem vor, kleinere Fangflotten von der Regelung auszunehmen, den Handel mit Konzessionen nur auf nationaler Ebene zuzulassen und zudem vorzuschreiben, dass nur Fischer solche Konzessionen erwerben können.
Die Reform soll zu einer Dezentralisierung des Entscheidungsprozesses auf die regionale Ebene und damit zur mehr Effizienz führen: Die EU wird künftig nur noch die strategischen Leitlinien vorgeben, die Einzelheiten und die Durchführung werden die Mitgliedstaaten und die Fischwirtschaft regeln.
Die Vorschläge zur Aquakultur sind im Rat auf überwältigende Zustimmung gestoßen. Dieser Sektor (Süßwasser- und Salzwasser-Aquakultur) verspricht Wachstum sowohl in Küstengebieten als auch im Binnenland und könnte die Abhängigkeit der EU von Importen (die derzeit 2/3 des Fischkonsums in der Union decken) verringern.
Alle Mitgliedstaaten befürworten den Vorschlag, dass die Fischereiabkommen mit Drittstaaten eine verantwortungsvolle Regierungsführung und eine solide Bewirtschaftung der Meeresressourcen fördern sollten.
Nach Schätzungen könnte die Reform, sofern sie uneingeschränkt umgesetzt wird, innerhalb von nur zehn Jahren eine Zunahme der Fischbestände in der EU um 70 Prozent, eine Steigerung der Fänge um 17 Prozent sowie eine Verdreifachung der Gewinnspannen bewirken. Das vorgeschlagene Reformpaket muss nun vom Rat im Einzelnen geprüft und sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament angenommen werden.
Weitere Informationen:
Öffentliche Aussprache
Pressemitteilung
Fragen und Antworten zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
Gemeinsame Fischereipolitik der EU