16.11.2011
Der Rat und das Europäische Parlament treten am 18. November 2011 im Vermittlungsausschuss zusammen, um Einigung über den EU-Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 zu erzielen.
Angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise und der Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Haushaltskonsolidierung besteht das vorrangige Ziel des Rates darin, den Gesamtbetrag der Zahlungen aus dem EU-Haushalt bestmöglich an den realen Ausgabenbedarf auf EU-Ebene anzupassen. So soll vermieden werden, dass die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt nicht in Anspruch genommen werden, während die Mitgliedstaaten bei sich zu Hause drastische Maßnahmen zur Konsolidierung ihrer Haushalte treffen.
Der Rat vertritt daher die Ansicht, dass eine Erhöhung der Zahlungen um 2,02 % (gegenüber dem Haushaltsplan 2011) zur Deckung des veranschlagten Bedarfs ausreicht und die Finanzierung der vorrangigen Maßnahmen, insbesondere die Förderung von Wachstum und Beschäftigung, ermöglicht. Dieser Standpunkt basiert auf ausführlichen Analysen, bei denen untersucht wurde, wie der Haushalt in den letzten Jahren ausgeführt wurde und welche Absorptionskapazitäten nächstes Jahr in der EU bestehen.
Die vom Rat vorgeschlagene Erhöhung entspricht nahezu exakt der Inflationsrate von 2 % für das Jahr 2012, wie sie von der Kommission zuletzt prognostiziert wurde. Der Standpunkt des Rates würde somit real zu einem Einfrieren des Haushalts führen.
Das Parlament fordert eine Erhöhung der Zahlungen um 5,23 %.
Der Rat und das Parlament müssen überdies noch Einvernehmen über die Finanzmittel erzielen, die für einige EU-Initiativen in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung sowie für Projekte in Bezug auf die Rolle der EU in der Welt erforderlich sind.
Der polnische Finanzminister Jacek Rostowski hatte zuvor erklärt, dass der Rat die Prioritäten wie die Strategie Europa 2020 und die Außenbeziehungen der EU zwar nicht in Frage stelle, dass jedoch eine strikte Planung der Ausgaben des nächsten Jahres unter Berücksichtigung der derzeitigen Leistung und einer rationalen Bedarfsschätzung erforderlich sei.
Wird die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen, so haben der Rat und das Parlament zwei Wochen Zeit, den vereinbarten Text förmlich anzunehmen.
Die Vermittlungsfrist von 21 Tagen endet am 21. November 2011. Ist bis dahin keine Einigung erzielt, muss die Kommission einen neuen Vorschlag für den Haushaltsplan der EU für das Haushaltsjahr 2012 vorlegen.
Weitere Informationen:
Erläuterungen zum EU-Haushalt