Einigung über Fischfangquoten für 2012


© Fotolia

19.12.2011

Der Rat hat sich am 17. Dezember grundsätzlich auf die Fischfangquoten für EU-Schiffe im Jahr 2012 verständigt. Diese Quoten gelten für die Gewässer der EU und einiger Drittstaaten (Atlantik, Ärmelkanal und Nordsee). Die Landwirtschafts- und Fischereiminister einigten sich zudem auf die Fangmengen für Sprotte und Steinbutt im Schwarzen Meer.

Mit der Festlegung von Fangquoten und Aufwandszuteilungen (Anzahl der Tage auf See pro Schiff) für die EU-Fangflotten soll sichergestellt werden, dass die Fischerei in der Union unter nachhaltigen Bedingungen in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ausgeübt wird. Dies ist Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und stellt das Hauptinstrument der EU für den Schutz der Fischbestände vor Überfischung und die Sicherung der Existenzgrundlage der Fischer dar.

Im Rahmen der GFP haben die Mitgliedstaaten vereinbart, einander ungehindert Zugang zu ihren Gewässern zu gewähren, so dass jedes Land seine traditionellen Fanggründe und Fangpraktiken beibehalten kann.

Tadeusz Nalewajk, Unterstaatssekretär im polnischen Landwirtschaftsministerium, der die Tagung leitete, bezeichnete die diesjährigen Verhandlungen als Erfolg. "Es ist uns gelungen, die Belange des Fischereisektors, den Schutz der Bestände und die Bewirtschaftung der begrenzten Ressourcen in unseren Meeren miteinander in Einklang zu bringen", erklärte er auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Ratstagung.

Die Quoten werden auf der Grundlage der vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) und vom Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) erstellten wissenschaftlichen Gutachten festgelegt. Auf Ersuchen der Kommission gibt der ICES Empfeh­lungen zu der Strategie, bis 2015 eine Bewirtschaftung zu erzielen, die mit dem höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield = MSY) im Einklang steht.

Der MSY ist ein Instrument, mit dem sich die Befischung eines bestimmten Bestands im Sinne seiner Erhaltung optimal regeln lässt. Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg hat sich die Union verpflichtet, diesen MSY bis 2015 zu erreichen.

Nach dem diesjährigen Gutachten sind bei einigen Beständen, etwa bei Kabeljau in der Keltischen See, bei den wichtigsten Schellfischbeständen und beim südlichen Seeteufelbestand, Verbes­serungen zu verzeichnen. Dies ist auf die sorgsame Bewirtschaftung in den vergangenen Jahren zurückzuführen.

Für die meisten anderen Bestände (z.B. Makrele, Seelachs, Tiefseegarnele und Rochen) wurden die Quoten entweder auf dem Stand des letzten Jahres belassen oder herabgesetzt. Dagegen einigten sich die Minister auf eine Anhebung der Quoten für Blauen Wittling (um 800 % in einigen Gebieten), Schellfisch (um 200 % in einigen EU-Gewässern) und Hering (um 110 % in EU- und norwegischen Gewässern). Hierbei handelt es sich um die größten Quotensteigerungen.

Die Quoten für zwei der wichtigsten Schwarzmeerarten – Steinbutt und Sprotte – bleiben (mit 86,4 bzw. 11.475 Tonnen) gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Für ein und denselben Bestand können in verschiedenen Gebieten unterschiedliche Quoten gelten. So wurden die Kabeljauquoten für die Irische See und die Meerengen zwischen Schweden und Dänemark um rund 150 % heraufgesetzt, jedoch für die EU-Gewässer nordwestlich von Irland ganz gestrichen und für den Kattegat zwischen Dänemark und Schweden um 30 % gekürzt. (Einzelheiten zu den vereinbarten Quoten siehe hier.)

Die Minister vereinbarten außerdem, den wissenschaftlichen Gutachtern im Interesse einer besseren Bewirtschaftung der EU-Fischereien genauere und zuverlässigere Fischereidaten zu übermitteln. Zu den Daten, die die Wissenschaftler erheben, zählen beispielsweise das Alter und die Reife der angelandeten Fische und die Rückwurfmengen. Nach Angaben der zuständigen Kommissarin Maria Damanaki sind die Rückwürfe eines der Hauptprobleme, die im Zuge der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik der EU gelöst werden müssen.

Die beiden Verordnungen zur Festlegung der Quoten für EU- und Nicht-EU-Gewässer treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

 

Weitere Informationen:
Pressemitteilung
(pdf)
Webcast der Pressekonferenz