Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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Der spanische Vorsitz hat die Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zu einer seiner Prioritäten gemacht. So ist es von hoher Symbolkraft, dass der Rat am 8. März 2010, dem Internationalen Tag der Frau, Schlussfolgerungen zu diesem Thema angenommen hat.
In diesen Schlussfolgerungen wird zur Einführung einer EU-weiten kostenlosen Telefonnummer aufgerufen, um Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Hilfe anzubieten. Diese Telefonnummer könnte auch genutzt werden, um spezifische und aktualisierte Informationen bereitzustellen.
Zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in der EU bedarf es einer umfassenden Kenntnis dieser Problematik. Es mangelt jedoch sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene an vergleichbaren Daten. In Europa wird täglich schätzungsweise jede fünfte Frau Opfer geschlechtsspezifischer Übergriffe, wobei das wahre Ausmaß des Problems allerdings nur schwer zu beurteilen ist. Damit zuverlässige Informationen erhoben und ausgetauscht werden können, wird die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Gewalt gegen Frauen vorgeschlagen.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Strategien zu entwickeln, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und den Opfern Hilfe und Schutz anzubieten, was auch medizinische, psychologische und soziale Betreuung und rechtlichen Beistand einschließt. Gewaltakte gegen Frauen müssen gesetzlich verboten werden, und die Täter müssen vor Gericht gestellt werden.
Gewalt gegen Frauen stellt nicht nur eine Verletzung der Grundrechte der Frauen dar, die schwerwiegende Folgen für die einzelne Person hat, deren Leben zerstört wird, sondern sie hat auch negative Auswirkungen auf die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, indem sie unter anderem hohe Kosten für Gesundheits- und Sozialdienste, die Polizei und den Arbeitsmarkt verursacht.
Weitere Informationen:
Schlussfolgerungen des Rates
Webcast der öffentlichen Aussprache
Webcast der Pressekonferenz