Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen


© Viktor Kuryan - Fotolia

07.12.2012

Der Rat hat am 6. Dezember Schlussfolgerungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Bereitstellung von Hilfsangeboten für Opfer häuslicher Gewalt angenommen. "Wir haben hervorgehoben, dass wir mit zielgerichteteren Maßnahmen vorankommen müssen", so die zyprische Ministerin und Präsidentin der Ratstagung, Frau Sotiroula Charalambous.

Der Rat betonte, dass Gewalt gegen Frauen einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle und somit zu verurteilen sei und weder mit Tradition noch mit Religion gerechtfertigt werden könne. In den Schlussfolgerungen wird auch darauf hingewiesen, dass Gewalt gegen Frauen für die Gesell­schaft insgesamt schädlich sei und "die aktive Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft" behindere.

Alle Formen der Gewalt gegen Frauen sind als Eingriffe in das Recht der Frauen auf uneinge­schränkte Wahrnehmung der Menschenrechte zu verurteilen. Um diese Art von Gewalt zu bekämpfen und zu beseitigen, sind abgestimmte Maßnahmen auf allen einschlägigen Ebenen sowie ein umfassender Ansatz erforderlich.

Der Schutz der Würde, Unversehrtheit und ein Ende der Gewalt aufgrund des Geschlechts nimmt in der Strategie der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine prioritäre Stel­lung ein. Diese Priorität wurde vom Rat auch in dem Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011-2020) bekräftigt.

 

Weitere Informationen: