Ab 2012 werden die EU-Bürger die Kommission zur Vorlage eines Gesetzgebungsvorschlags auffordern können; dazu müssen in mindestens sieben Mitgliedstaaten insgesamt eine Million Unterschriften gesammelt werden.Die Zahl der in jedem Land erforderlichen Unterschriften richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungsgröße und reicht von 3 750 bis 74 250.
Am 16. Februar haben der Rat und das Europäische Parlament in Straßburg endgültig grünes Licht für die Bürgerinitiative - eine wesentliche Neuerung aufgrund des Vertrags von Lissabon - gegeben.
Ein benutzerfreundlicher Leitfaden zur Inanspruchnahme der Bürgerinitiative wird auf einer eigenen Website in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen:
Grünes Licht für die europäische Bürgerinitiative (pdf) (en)
Die Bürgerinitiative auf der Website des ungarischen Vorsitzes