Mehr Verkehrssicherheit in Europa
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04.08.2011
Fahrer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzland zu schnell fahren oder ein Rotlicht missachten, gehen nach einer neuen Richtlinie über den Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten zwischen den Mitgliedstaaten nicht länger straflos aus. Nachdem das Europäische Parlament am 7. Juli seine politische Unterstützung zugesichert hat, wird der Rat den Gesetzgebungsvorschlag voraussichtlich nach der Sommerpause förmlich annehmen.
Aus den europäischen Statistiken geht hervor, dass in der Regel dreimal mehr Verkehrsdelikte von ausländischen Fahrern als von inländischen Fahrern begangen werden. Bislang gibt es eine Gesetzeslücke, die es schwer macht, die Schuldigen zu verfolgen, wenn sie in ihr Heimatland zurückgekehrt sind; die neuen Maßnahmen werden dieser Straflosigkeit jedoch ein Ende bereiten und könnten nach Schätzungen der Kommission bis zu 5 000 Menschenleben pro Jahr retten.
Die Richtlinie richtet sich gegen die vier häufigsten Ursachen von tödlichen Straßenverkehrsunfällen in Europa – Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren eines roten Lichtzeichens, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Daneben werden drei weitere häufige Verkehrsdelikte ins Visier genommen: unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens (z.B. Standstreifen oder Busspur), rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons beim Fahren und Nichttragen eines Schutzhelms. Diese Liste kann künftig noch erweitert werden.
Nach den neuen Rechtsvorschriften werden die Mitgliedstaaten einander Zugang zu ihren Fahrzeugzulassungsdaten gewähren, damit der Eigentümer des Fahrzeugs, mit dem das Delikt begangen wurde, ermittelt werden kann. Sobald dies geschehen ist, teilt der Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, dem Fahrzeugeigentümer in einem Schreiben nähere Einzelheiten zu dem Delikt und der gegen ich verhängten Strafe mit. Die Entscheidung darüber, ob der Fall weiterverfolgt wird, wird von dem Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, im Einklang mit seinen nationalen Rechtsvorschriften getroffen.
Die Richtlinie ist zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in der gesamten Union anwendbar. Das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark beteiligen sich aufgrund ihrer besonderen Position gemäß dem Vertrag von Lissabon vorerst nicht an dieser Regelung, können jedoch beschließen, ihr zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Für Ihre Fahrten ins Ausland finden Sie auf dem Europa-Server zahlreiche Informationen über die geltenden Verkehrsregeln in den verschiedenen Mitgliedstaaten in sämtlichen EU-Amtssprachen.
Weitere Informationen:
Straßenverkehrssicherheit (auf dem Europa-Server – Verkehr)
Sicherheit im Straßenverkehr (auf dem Europa-Server – Öffentliche Gesundheit)
Straßenverkehrssicherheit - Statistiken (auf dem Europa-Server)