Größere Vorteile durch einen offenen Luftverkehrsraum


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Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten haben am 24. Juni am Rande der Tagung des Rates (Verkehr) ein Protokoll zur Änderung ihres Luftverkehrsabkommens von 2007 unterzeichnet. Durch das Abkommen in seiner jetzt geänderten Fassung werden die Luftverkehrsmärkte weiter geöffnet und die Voraussetzungen für mehr Investitionen geschaffen. Dies wird den Verbrauchern, der Bevölkerung und den Fluggesellschaften auf beiden Seiten des Atlantiks zugute kommen.

Mit den neuen Bestimmungen, die in das Abkommen aufgenommen wurden, soll ein Prozess in Gang gebracht werden, der in der Luftverkehrsbranche zusätzliche Investitionsmöglichkeiten schafft. Beide Seiten haben sich zu einem weiteren Abbau von Marktzugangshemmnissen verpflichtet. So werden beispielsweise EU-Luftfahrtunternehmen einen besseren Zugang zu staatlichen Aufträgen der US-Regierung im Luftverkehr erhalten, die früher Fluggesellschaften der Vereinigten Staaten vorbehalten waren.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist der Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Regulierung. Durch eine weitere Angleichung der Vorschriften könnten die Kosten sowohl für die Industrie als auch für die Behörden erheblich gesenkt werden. Und eine engere Zusammenarbeit in Umweltfragen wird dazu beitragen, die nachteiligen Auswirkungen des Luftverkehrs auf den Klimawandel einzudämmen.

Die EU und die USA haben die größten Luftverkehrsmärkte der Welt; zusammen genommen entfallen auf sie etwa 60 % des weltweiten Luftverkehrs. Mit dem bahnbrechenden Abkommen von 2007, das auch als das "Open Skies"-Abkommen bekannt ist, wurden Beschränkungen für Luftfahrtunternehmen zu beiden Seiten des Atlantiks, die transatlantische Flüge durchführen wollten, aufgehoben. Das hat zu einer Stärkung des Wettbewerbs und zur Schaffung von Arbeitsplätzen geführt und dazu beigetragen, dass die Flugpreise gesenkt wurden. Das geänderte Abkommen wird die EU ihrem eigentlichen Ziel eines offenen Luftverkehrsraums zwischen Europa und den Vereinigten Staaten näherbringen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Rates (Verkehr)




29.06.2010