Bankensanierung und -abwicklung: Rat berät über EU-weite Vorschriften


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10.07.2012

Nach einem Richtlinienvorschlag der Kommission über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, der den Finanzministern auf ihrer Tagung vom 10. Juli 2012 vorgelegt wurde, soll es für Banken künftig "Bail-in" statt "Bail-out" heißen.

Nach diesem Vorschlag würden Aufsichtsbehörden mit einer Reihe von Instrumenten und Befug­nissen ausgestattet, um Bankenkrisen zu verhindern und angeschlagene Banken neu aufzustellen. Die Hauptlast der Restrukturierung oder Abwicklung eines Instituts sollen nicht mehr die Steuer­zahler, sondern die Inhaber und Gläubiger einer Bank tragen.

Die Hauptelemente des Vorschlags sind folgende:

1. Prävention: Die Banken und nationalen Aufsichtsbehörden würden verpflichtet, Sanierungs- und Abwicklungspläne für den Krisenfall auszuarbeiten.

2. Frühzeitiges Eingreifen: Die Behörden würden erweiterte Befugnisse erhalten, um leichter ein­greifen zu können, wenn eine Bank gegen gesetzliche Eigenkapitalanforderungen verstößt. Sie könnten einen Sonderverwalter damit beauftragen, die Aufsicht über die Bank zu übernehmen.

3. Abwicklung: Im Falle einer bevorstehenden Insolvenz würden entsprechende Instrumente es den Behörden gestatten, die ausfallende Bank umzustrukturieren oder ordnungsgemäß abzuwickeln. Insbesondere würden die Behörden befugt sein,

  • den gesamten Geschäftsbereich eines Instituts oder einen Teil davon an ein anderes Institut zu verkaufen,
  • sichere Anlagen ("clean assets") und wesentliche Aufgaben an eine öffentlich kontrollierte, übergangsweise eingerichtete "Überbrückungsbank" zu übertragen, so dass sie an ein anderes Institut verkauft werden könnten, und die alte Bank zu liquidieren,
  • sichere und wertgeminderte Anlagen ("clean" bzw. "toxic assets") zwischen "Good Banks" und "Bad Banks" aufzuteilen, um – mit Hilfe einer "Überbrückungsbank", durch Verkauf oder Abschreibung – eine Restrukturierung vorzunehmen,
  • Verluste je nach Bevorrechtigung gegenüber Anteilseignern und Gläubigern durchzusetzen ("Bail-in").


Bei grenzübergreifend tätigen Bankengruppen würden die nationalen Behörden in allen drei Phasen zusammenarbeiten. Gemeinsame Abwicklungsmaßnahmen würden von der Europäischen Banken­aufsichtsbehörde unterstützt. Ferner soll ein Netz nationaler Abwicklungsfonds und -behörden eingerichtet werden.

Die vorgeschlagenen Regeln sollen die kritischen Funktionen der Finanzmärkte (wie Einlagen und Zahlungssysteme) und die langfristige Finanzstabilität gewährleisten. Auf internationaler Ebene haben die Staats- und Regierungschefs der G20 im November 2008 eine Überprüfung der Abwicklungsregelungen gefordert.

Um angenommen zu werden, bedarf der Richtlinienlinienentwurf der Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments.

Weitere Informationen:
Beratungen des Rates (Video in allen Amtssprachen der EU)
Pressemitteilung (zur gesamten Tagung)
Pressekonferenz (Video, mehrsprachig)
Binnenmarkt - Bankwesen - Krisenbewältigung (Website der Kommission)