Übereinkommen über Einheitliches Patentgericht unterzeichnet
Der irische Minister für Beschäftigung, Unternehmen und
Innovation und amtierende Ratspräsident, Richard Bruton,
und die anderen bei der feierlichen Unterzeichnung
anwesenden EU-Minister.
© Europäische Union 2013
19.02.2013
Am Rande der heutigen Ratstagung haben 24 Mitgliedstaaten das internationale Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht unterzeichnet. Sobald das Übereinkommen in Kraft tritt, werden die Unterzeichnerstaaten im Bereich des Patentrechts einen einheitlichen Raum bilden.
Bislang musste ein und dieselbe Patentsache häufig vor mehreren Gerichten in verschiedenen Mitgliedstaaten verhandelt werden. Die Feststellungen des neuen Gerichts hingegen werden in allen Unterzeichnerstaaten gelten und dort für Rechtssicherheit sorgen. Gleichzeitig werden durch das Einheitliche Patentgericht widersprüchliche Entscheidungen verhindert und die Kosten von Patentstreitigkeiten verringert.
Zur Lösung dieser komplexen, seit Jahrzehnten erörterten Problematik bedurfte es eines Beschlusses über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit. Aufgrund eines derartigen Beschlusses kann eine Gruppe von Mitgliedstaaten gemeinsame Vorschriften erlassen, wenn keine EU-weite Vereinbarung erzielbar ist.
In zwei Mitgliedstaaten sind die zur Genehmigung der Unterzeichnung erforderlichen internen Verfahren noch nicht abgeschlossen, und ein Mitgliedstaat hat beschlossen, das Übereinkommen nicht zu unterzeichnen. Alle drei Mitgliedstaaten können dem Übereinkommen noch zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.
Das Übereinkommen tritt in Kraft, sobald es von 13 Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist.
Das Einheitliche Patentgericht ist der dritte Bestandteil des sogenannten Patentpakets. Zwei Verordnungen über eine verstärkte Zusammenarbeit beim einheitlichen Patentschutz und die entsprechende Übersetzungsregelung wurden im Dezember 2012 angenommen.
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