Einigung über den Europäischen Auswärtigen Dienst
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Am 26. April haben die Außenminister eine politische Einigung über den Vorschlag zur Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) erzielt. Der EAD wird als diplomatischer Dienst der EU fungieren und auch die Delegationen der Union in Drittländern einschließen.
Die Errichtung des EAD ist eine der bedeutendsten Änderungen, die der Vertrag von Lissabon mit sich bringt. Der Dienst soll dem auswärtigen Handeln der EU mehr Kohärenz und Effizienz verleihen und den politischen und wirtschaftlichen Einfluss der Union in der Welt vergrößern.
Der neue Dienst, bei dem es sich um eine funktional eigenständige Einrichtung der EU handelt, soll die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, bei der Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und bei der Gewährleistung der Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union unterstützen.
Das Personal wird aus Beamten der für die Außenbeziehungen zuständigen Dienststellen des Rates und der Kommission sowie aus abgeordnetem Personal der diplomatischen Dienste der 27 Mitgliedstaaten bestehen. Der EAD wird mit den nationalen Diensten zusammenarbeiten; seine Delegationen außerhalb Europas können die Mitgliedstaaten bei der konsularischen Betreuung ihrer Bürger unterstützen.
Die Einigung bildet die Grundlage für die Konsultationen mit dem Europäischen Parlament, bei denen angestrebt wird, dass der neue Dienst so bald wie möglich seine Funktion aufnehmen kann. Der entsprechende Beschluss wird vom Rat nach diesen Konsultationen und nach Zustimmung der Kommission erlassen. Die zur Errichtung des EAD erforderlichen Bestimmungen zur Änderung der Haushaltsordnung und des Beamtenstatuts der EU sowie ein Berichtigungshaushaltsplan werden gemeinsam mit dem Europäischen Parlament angenommen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
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