Einigung über Erdölsicherheitsvorräte


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Neue Regeln für Mindestvorräte an Erdöl in der EU werden die Energiesicherheit stärken und die europäische Regelung stärker an die Praxis der Internationalen Energie-Agentur (IEA) angleichen.Die Energieminister einigten sich auf der Ratstagung vom 12.Juni 2009 auf diese neuen Regeln.

Erdöl ist die wichtigste Energiequelle in der EU.Der weltweit steigende Erdölverbrauch, die abnehmenden Ölvorräte wie auch geopolitische Probleme erhöhen das Risiko von Versorgungs­schwierigkeiten.Im Falle eines plötzlichen Einbruchs bei der Versorgung der EU oder eines Mitgliedstaats mit Erdöl oder Erdölerzeugnissen muss ein Notfallmechanismus greifen.

Nach der neuen Regelung müssen die von den Mitgliedstaaten gehaltenen Gesamterdölvorräte mindestens den Durchschnittsnettoeinfuhren für 90 Tage oder dem täglichen durchschnittlichen Verbrauch für 61 Tage entsprechen.Von dieser Menge muss ein Drittel in Form von Raffinerie­erzeugnissen gehalten werden.

Die Mitgliedstaaten müssen über Interventionspläne und über effiziente Verfahren verfügen, nach denen in einer Krisensituation rasch und transparent Vorräte auf den Markt gebracht werden.

Außerdem wird die Überwachung verstärkt.Die Mitgliedstaaten müssen ein ausführliches Ver­zeichnis ihrer Sicherheitsvorräte erstellen und zulassen, dass diese Vorräte jederzeit kontrolliert werden.Sie müssen allmonatlich der Kommission den Stand ihrer Vorräte melden.

Die Ölvorräte können an jedem beliebigen Standort in der Union gehalten werden, sofern sie physisch zugänglich und uneingeschränkt verfügbar sind.Sie können auch im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats gehalten werden, wenn der Mitgliedstaat, in dessen Namen die Vorräte gehalten werden, dem zustimmt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Rates (pdf)

Webcast der Pressekonferenz des Rates

Energieversorgungssicherheit - Website der Europäischen Kommission

Energiesicherheit - Website der Internationalen Energie-Agentur

16.06.2009