Mehr Mitspracherecht für Europas Bürger
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Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Bürgerinitiative eingeführt. Am 14. Juni haben sich die Außenminister im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) geeinigt, wie diese wichtige Neuerung im demokratischen Gefüge der EU konkret umgesetzt werden soll. Der Vorsitz wird nun mit dem Europäischen Parlament über die Einzelheiten verhandeln.
Die Europäische Bürgerinitiative ist eines der greifbarsten Ergebnisse des Vertrags von Lissabon. Sie soll den Bürgern die EU näherbringen und sie dazu bewegen, sich stärker als bisher grenzübergreifend mit Fragen auseinanderzusetzen, die die EU betreffen. Künftig können Europas Bürger die Kommission verpflichten, Vorschläge für Rechtsakte zu bestimmten Fragen vorzulegen, wenn sich mindestens eine Million Menschen aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten mit ihrer Unterschrift der Aufforderung anschließen.
Als "erhebliche" Anzahl gilt nach Vorschlag des Rates ein Drittel der EU-Mitgliedstaaten, wobei nach einem bestimmten Schlüssel berechnet wird, wie viele Unterschriften aus welchem Mitgliedstaat erforderlich sind.
Daneben haben sich die Minister auch auf das Verfahren und die Bedingungen für die Registrierung einer Bürgerinitiative und die Überprüfung der Unterschriften geeinigt. Demnach muss eine vorgeschlagene Initiative in die Zuständigkeit der EU fallen und mit den Werten der EU im Einklang stehen. Ferner enthält der Text Bestimmungen, mit denen die Gefahr des Missbrauchs ausgeschlossen und eine Überlastung des Systems verhindert werden soll.
Laut Vorschlag können Unterschriften für die Unterstützung einer Initiative sowohl in Papierform als auch online gesammelt werden. Ist eine Initiative einmal registriert, haben die Verantwortlichen ein Jahr Zeit, um die erforderliche eine Million Unterschriften zu sammeln. Ferner sind sie verpflichtet, die Finanzierung und Unterstützung ihrer Initiative offenzulegen. Über die Zulässigkeit einer Initiative entscheidet die Kommission, sobald die ersten 100 000 Unterschriften vorliegen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung (pdf)
Öffentliche Aussprache
Webcast der Pressekonferenz