Einheitspatent rückt näher


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Das Einheitspatent ist seiner Verwirklichung am 27. Juni einen Schritt nähergekommen: Der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) hat Einvernehmen über zwei Vorschläge erzielt, die die Schaffung eines EU-weiten Patentschutzes und die diesbezügliche Sprachenregelung betreffen.

"Der einheitliche Patentschutz wird die Kosten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Privatpersonen erheblich verringern und als Anreiz für europäische Innovationen wirken", erklärte der ungarische Staatssekretär für strategische Angelegenheiten, Zoltàn Cséfalvay, der auf der Ratstagung den Vorsitz führte. "Die heutigen Beratungen senden ein deutliches Signal an alle Akteure und Bürger und zeigen ihnen, dass die EU bei einem Thema von so großer Bedeutung für europäische Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Verantwortung gerecht wird."

Eine Erfindung patentieren zu lassen, ist in Europa sehr teuer, was hauptsächlich auf die Über­setzungskosten zurückzuführen ist. Nach den derzeitigen Bestimmungen müssen die Anträge in die Sprache des Landes übersetzt werden, für das Patentschutz beantragt wird. Nach der neuen Regelung müssen die Anträge nur noch in eine der drei Arbeitssprachen – Englisch, Deutsch oder Französisch – und während eines Übergangszeitraums von zwölf Monaten in eine weitere, vom Antragsteller zu wählende Sprache übersetzt werden.

Wenn die Regelung in Kraft tritt, wird das EU-Patent in den 25 Mitgliedstaaten gültig sein, die an der diesbezüglichen verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen. Zwei Mitgliedstaaten, nämlich Italien und Spanien, haben beschlossen, sich nicht an der Regelung zu beteiligen, da sie mit der Sprachenregelung nicht einverstanden sind. Unternehmen aus diesen beiden Mitgliedstaaten sind jedoch nicht von der Erlangung eines Einheitspatents ausgeschlossen.

Die Texte müssen noch vom Europäischen Parlament erörtert und gebilligt werden.


Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Öffentliche Aussprache

Einheitspatent soll Innovation beflügeln
(11.03.2011)


29.06.2011