08.06.2012
Der Rat hat auf seiner Tagung vom 7. Juni 2012 in Luxemburg beschlossen, eine Infrastrukturfazilität mit dem Namen "Connecting Europe" einzurichten – das künftige Finanzierungsinstrument für die wichtigsten europäischen Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Verkehr. Die Minister haben einen Kompromiss in der letzten offenen Frage erzielt, nämlich ob mehr Möglichkeiten zur Finanzierung von Straßenbauvorhaben geboten werden sollten.
Mit dem Verordnungsentwurf für die Infrastrukturfazilität, der ein Investitionsvolumen von 50 Mrd. EUR vorsieht, soll ein Beitrag dazu geleistet werden, umweltfreundliche und miteinander verbundene Hochleistungsnetze in Europa zu schaffen.
Es wird in Grundzügen festgelegt, welche Verkehrs‑, Telekommunikations- und Energieinfrastrukturvorhaben für eine Finanzierung aus EU-Mitteln in den Jahren 2014-2020 in Frage kommen. Auch die Kofianzierungssätze für die verschiedenen Arten von Vorhaben sowie die entsprechenden Methoden und Verfahren werden festgelegt.
Die Einigung erstreckt sich nicht auf die Haushaltsmittel für die Infrastrukturfazilität und andere Finanzbestimmungen. Die tatsächlichen Beträge hängen von den Ergebnissen der laufenden Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2014-2020 ab. Das Europäische Parlament muss dem Verordnungsentwurf noch zustimmen, damit er in Kraft treten kann.
"Europa braucht eine gute Infrastruktur, über nationale Grenzen hinweg. Mit der Infrastrukturfazilität 'Connecting Europe', auf die sich der Rat heute verständigt hat, haben wir den Rahmen dafür geschaffen, dass EU-Mittel für die Verwirklichung von grenzüberschreitenden Infrastrukturvorhaben in Europa genutzt werden können. Eine zielgerichtete Unterstützung der EU, die die Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten verbessert, ist ein Gewinn für die Freizügigkeit, die für die EU von so grundlegender Bedeutung ist", sagte der dänische Verkehrsminister Henrik Dam Kristensen.
Einigung über die Finanzierung von Straßenbauvorhaben
Was den Verkehrsbereich anbelangt, so werden durch die Infrastrukturfazilität vorrangig Schienen- und Binnenwasserstraßenvorhaben in der EU finanziert; für Straßenbauvorhaben sind nur begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen. Mehrere Mitgliedstaaten haben sich dafür ausgesprochen, dass diese Möglichkeiten ausgeweitet werden.
Als Kompromiss haben sich die Minister darauf verständigt, die Finanzierung von Straßenbauvorhaben durch Zuschüsse in Mitgliedstaaten mit isoliertem Eisenbahnnetz ohne Schienen-Ferngüterverkehr einzubeziehen. Neben der Finanzierung des Straßenbaus haben die Minister außerdem die Kofinanzierungssätze für die Meeresautobahnen angehoben und einige Änderungen an der Liste der Kernnetzkorridore vorgenommen.
Kofinanzierungssätze im Rahmen des Vorschlags
Energiesektor: Der Kofinanzierungs-Höchstsatz beträgt bis zu 50 % der in Frage kommenden Kosten; er kann in Sonderfällen auf 75 % angehoben werden.
Verkehrssektor: 20 % bis 50 % der in Frage kommenden Kosten.
Telekommunikationssektor: bis zu 50 % für Breitbandnetze, bis zu 75 % für Basisdienste und bereichsübergreifende Prioritäten und bis zu 100 % für Vorhaben im Zusammenhang mit "Europeana", der digitalen Plattform für das europäische Kulturerbe.
Beihilfefähigkeit
Um EU-Mittel erhalten zu können, müssen die Vorhaben nicht nur die Bedingungen der Verordnung über die Infrastrukturfazilität erfüllen, sondern auch den Leitlinien für den Ausbau der transeuropäischen Netze entsprechen. Diese Leitlinien werden gesondert für jeden einzelnen der drei Bereiche festgelegt.
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Pressemitteilung
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