Verfassung
Am Ende der Tagung des Europäischen Rates vom 16./17. Juni 2005 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union eine Erklärung zur Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa angenommen.
Die Staats- und Regierungschefs und die Außenminister der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben am 29. Oktober 2004 in Rom den Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet.
Diese Unterzeichnung war das Ergebnis der Einigung, die auf der Grundlage der Arbeiten des Europäischen Konvents zwischen Februar 2002 und Juli 2003 auf der Regierungskonferenz am 18. Juni 2004 erzielt wurde.
In der europäischen Verfassung werden die Werte, auf die sich die Union gründet – wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte –, festgeschrieben. Ferner werden durch sie mehr Rechte für die Bürger eingeführt, da die Grundrechtecharta für die Organe der Europäischen Union und für die Mitgliedstaaten verbindlich wird, wenn sie das Unionsrecht anwenden.
Durch die Verfassung wird das demokratische Fundament der Union gestärkt, indem sie dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten mehr Befugnisse zuweist und neue Möglichkeiten für eine Beteiligung der Bürger vorsieht.
Des Weiteren werden durch sie die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Union verbessert und Fortschritte bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und innere Sicherheit sowie bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik möglich.
Sie enthält zudem Vereinfachungen und Klarstellungen, die dazu beitragen, die Union und ihre Funktionsweise verständlicher zu machen.
Die wichtigsten Etappen der institutionellen Reform der Europäischen Union