Monatliche Aufstellung der Rechtsakte des Rates

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Das Generalsekretariat des Rates erstellt jeden Monat eine Aufstellung der Rechtsakte des Rates, damit die Öffentlichkeit alle Tätigkeiten des Rates genau verfolgen kann. Dies wird seit Januar 1999 praktiziert.

Die monatlichen Aufstellungen der Rechtsakte des Rates listen alle Gesetzgebungsakte und Rechtsakte ohne Gesetzescharakter auf, die der Rat im jeweiligen Monat angenommen hat. Darin enthalten sind außerdem Einzelheiten zur Annahme dieser Rechtsakte, insbesondere das Datum der Annahme, die entsprechende Tagung des Rates, die Nummer des angenommenen Dokuments und gegebenenfalls die Abstimmungsregeln, die Abstimmungsergebnisse, die Erklärungen zur Stimm­abgabe und die Erklärungen für das Ratsprotokoll.

Bestimmte Rechtsakte von begrenzter Tragweite wie Verfahrensbeschlüsse, Ernennungen, Beschlüsse von durch internationale Übereinkünfte eingesetzten Organen, punktuelle Haushalts­beschlüsse usw. sind in der Aufstellung nicht enthalten.

Maßgebend sind ausschließlich die Ratsprotokolle. Sie sind auf dieser Website unter der Rubrik "Dokumente > Transparenz der Gesetzgebung > Ratsprotokolle" abrufbar.