PRÄSENTATION
Nach Artikel 207 Absatz 3 EGV werden, wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird, die Abstimmungsergebnisse sowie die Erklärungen zur Stimmabgabe und die Protokollerklärungen veröffentlicht. Sie werden jeweils als Addendum zum Entwurf des Ratsprotokolls veröffentlicht.
In den Protokollen über die Ratstagungen werden die gefassten Beschlüsse und gelegentlich der Inhalt der Erörterungen, die auf der betreffenden Tagung stattgefunden haben, zusammengefasst. Sie können der Öffentlichkeit auf Antrag zugänglich gemacht werden.
Im Protokoll wird in der Regel zu jedem Punkt der Tagesordnung für die Ratstagung dreierlei angegeben:
- die dem Rat vorgelegten Schriftstücke;
- die gefassten Beschlüsse oder die Schlussfolgerungen, zu denen der Rat gelangt ist;
- die vom Rat abgegebenen Erklärungen und die Erklärungen, deren Aufnahme von einem Ratsmitglied oder von der Kommission beantragt worden ist.
Zusätzliche Informationen über Ratstagungen finden sich in den Mitteilungen an die Presse, die das Generalsekretariat nach jeder Ratstagung herausgibt.
Daneben kann auch eine monatliche Aufstellung der Rechtsakte des Rates eingesehen werden. Darin sind die Rechtsetzungsakte und sonstigen Beschlüsse des Rates aufgeführt, einschließlich der Abstimmungsergebnisse, der Erklärungen zur Stimmabgabe und der Protokollerklärungen, wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird.
Informationen über die Transparenz der Gesetzgebungstätigkeiten des Rates können über E-Mail unter folgender Adresse angefordert werden: "public.records@consilium.europa.eu".