Der Rat und seine Archive

Zugangsregelung

Die Regelung des Zugangs zu den Dokumenten ist auf ein höheres Maß an Transparenz ausgerichtet. Die  Verordnung (EG) Nr. 1049/2001  ermöglicht den Zugang zu weniger als 30 Jahre alten Dokumenten nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen.

Zudem bietet die  Verordnung (EG) Nr. 1700/2003 der Öffentlichkeit Zugang zu den Archiven, wobei allerdings identische Einschränkungen gelten, um die Freigabe von Akten im Falle eines weiterhin bestehenden Geheimhaltungsbedarfs oder zum Schutz der Privatsphäre zu verhindern.

arrow-single-blue  Zugang zu den geltenden Rechtstexten


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