Der Rat und seine Archive
Zugangsregelung
Die Regelung des Zugangs zu den Dokumenten ist auf ein höheres Maß an Transparenz ausgerichtet. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ermöglicht den Zugang zu weniger als 30 Jahre alten Dokumenten nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen und Ausnahmeregelungen.
Zudem bietet die Verordnung (EG) Nr. 1700/2003 der Öffentlichkeit Zugang zu den Archiven, wobei allerdings identische Einschränkungen gelten, um die Freigabe von Akten im Falle eines weiterhin bestehenden Geheimhaltungsbedarfs oder zum Schutz der Privatsphäre zu verhindern.
Zugang zu den geltenden Rechtstexten