Aktueller Stand

arrow_double_blue Verzeichnisse

CM1

CM1 CPE: in Bearbeitung

CM1 1964: wird derzeit digitalisiert

CM2

CM2 1973 und CM2 1974: werden künftig als Mikrofichebestand angelegt

CM2 1975, CM2 1976 and CM2 1977: in Bearbeitung

CM5

ADH1: in Bearbeitung - Überblick verfügbar
ADH2: Summarisches Verzeichnis und Überblick verfügbar
ADH3: Summarisches Verzeichnis und Überblick verfügbar

CM6

EAMA: Summarisches Verzeichnis in Bearbeitung

CM7

Assoziationsräte: Summarische Verzeichnisse und Teilverzeichnisse zu Griechenland, der Türkei, Zypern, Malta, Tunesien, Marokko, Ostafrika und Nigeria

arrow_double_blue Digitalisierung

1. Phase

Los 1

Lieferung erfolgt, Qualitätskontrolle im Gange
7.181 Aktenhefte, die Teilbestände des CM1 und die anfänglichen Teilbestände des CM2 enthalten, wurden digitalisiert und bilden nunmehr 7.181 PDF/A-Dateien
Los 1 wird nach bestandener Qualitätsprüfung (Validierung) online zugänglich gemacht

2. Phase

Betrifft vor über 30 Jahren angefertigte Dokumente, deren Aufnahme in den online verfügbaren Bestand vorerst nicht vorgesehen ist.

3. Phase

Betrifft den Zuwachs der mittlerweile abgeschlossenen historischen Verzeichnisse (nähere Angaben folgen).

arrow_double_blue Online-Dossiers

Ausnahmsweise sind die die Richtlinien betreffenden Verzeichnisse und Dateien online zugänglich.

Sie können hier heruntergeladen werden.

CM2

1976 / 321: Zweite Richtlinie 77/91/EWG des Rates vom 13. Dezember 1976 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten

1977 / 128: Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage [auch als "Sechste MwSt-Richtlinie" bezeichnet]