Antrag auf Zugang zu einem Dokument

Ein öffentliches Dokumentenregister des Rates gibt es seit 1. Januar 1999. Wenn Sie das gesuchte Dokument nicht finden, können sie einen Antrag stellen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?
  • Sie können den Zugang zu einem Dokument elektronisch in einer der Amtssprachen der Europäischen Union beantragen.
    – Falls Sie bereits wissen, dass das gesuchte Dokument nicht öffentlich zugänglich ist, dann beantragen sie Zugang zu einem nicht öffentlichen Dokument.

 

  • Sie können den Zugang zu einem Dokument auch auf dem Postweg beantragen:
    Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union
    GD F – Kommunikation
    Rue de la Loi 175
    B-1048 Brüssel

    oder per Fax an folgende Nummer:
    +32 (0)2 281 4977
Wann erhalte ich eine Antwort?

Das Generalsekretariat beantwortet den Zugangsantrag binnen fünfzehn Arbeitstagen, wobei diese Frist in Ausnahmefällen um weitere fünfzehn Arbeitstage verlängert werden kann.

Wie gestaltet sich die Einsichtnahme?

Der Antragsteller erhält Zugang zu den betreffenden Dokumenten, indem ihm eine elektronische Kopie (soweit verfügbar) oder ein Papierausdruck übermittelt wird. Eine Einsichtnahme an Ort und Stelle ist ebenfalls möglich.

Wie ist im Falle der Ablehnung des Zugangs zu verfahren?

Bei einer Ablehnung des Zugangsantrags kann der Antragsteller das betreffende Organ binnen fünfzehn Arbeitstagen mit einem Zweitantrag auffordern, seine Entscheidung zu überprüfen.

Bei einer Ablehnung des Zweitantrags wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass er eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen oder Klage beim Gericht erheben kann.