Die Ratsformationen
Jeder Mitgliedstaat nimmt an der Vorbereitung der Beratungen des Rates und an seiner Beschlussfassung teil.
Der Rat setzt sich aus den Ministern der Mitgliedstaaten zusammen. Er tagt in zehn verschiedenen Formationen, je nach den zur Behandlung anstehenden Themen. So gehören beispielsweise dem Rat in der Formation "Auswärtige Angelegenheiten" die Außenminister an, in der Formation "Justiz und Inneres" die Justiz‑ und die Innenminister usw.
Alle Beratungen des Rates werden vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorbereitet oder koordiniert; diesem Ausschuss gehören die in Brüssel tätigen Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten und ihre Stellvertreter an. Die Arbeit dieses Ausschusses wiederum wird von über 150 Ausschüssen und Arbeitsgruppen vorbereitet, die sich aus Delegierten der Mitgliedstaaten zusammensetzen.
Von diesen Ausschüssen haben einige eine spezielle Funktion in Bezug auf die Koordinierung und die Bereitstellung von Fachwissen in bestimmten Bereichen wie etwa der Wirtschafts‑ und Finanzausschuss, das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (das mit der Verfolgung der internationalen Lage in den Bereichen der Gemeinsamen Außen‑ und Sicherheitspolitik und mit der Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung von Krisenbewältigungsoperationen unter der Verantwortung des Rates betraut ist) und der Koordinierungsausschuss, der für die Vorbereitungsarbeiten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zuständig ist.