Die Sprachenregelung der Organe der Europäischen Union
Zu den Besonderheiten der Europäischen Union zählt ihre sprachliche Vielfalt, die eine außerordentliche kulturelle Bereicherung darstellt. Die Organe der Europäischen Union verfügen über eine gemeinsame Sprachenregelung, die vom Rat 1958 festgelegt wurde.
Derzeit gibt es bei den Organen der Europäischen Union 24 Amtssprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Damit der Europäische Rat und der Rat in ihrer Vielsprachigkeit überhaupt funktionieren können, verfügt das Generalsekretariat des Rates über einen Sprachendienst, der bei Rechtstexten eng mit der Direktion "Qualität der Rechtsetzung" des Juristischen Dienstes zusammenarbeitet.