Die Sprachenregelung der Organe der Europäischen Union

Zu den Besonderheiten der Europäischen Union zählt ihre sprachliche Vielfalt, die eine außer­ordentliche kulturelle Bereicherung darstellt. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten im Mai 2004 und zwei weiteren im Januar 2007 hat sich die Anzahl der Amtssprachen verdoppelt. Keine andere Organisation oder Einrichtung der Welt arbeitet mit so vielen Sprachen.

Die Organe der Europäischen Union verfügen über eine gemeinsame Sprachenregelung, die vom Rat 1958 festgelegt wurde. Diese Regelung ist in der Folge anlässlich der Erweiterungen mehrfach geändert worden, so dass es inzwischen 23 Amts- und Arbeitssprachen gibt, nämlich Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Damit der Europäische Rat und der Rat in ihrer Vielsprachigkeit überhaupt funktionieren können, verfügt das Generalsekretariat des Rates über einen Sprachendienst, der bei Rechtstexten eng mit der Direktion "Qualität der Recht­setzung" des Juristischen Dienstes zusammenarbeitet.