Der Sprachendienst des Generalsekretariats des Rates

Bei der Anwendung der Sprachenregelung der Organe der Europäischen Union im Europäischen Rat und im Rat spielt der Sprachendienst eine zentrale Rolle. Seine Hauptaufgabe besteht darin, alle erforderlichen Übersetzungen anzufertigen, damit dem Europäischen Rat und dem Rat die Doku­mente, die als Grundlage für die Beratungen dienen, in allen Amts- und Arbeitssprachen vorliegen. Diese Übersetzungen müssen in angemessener Qualität unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen, die oft sehr kurz bemessen sind, erstellt werden. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Sprachen­dienstes, die mündliche Kommunikation in mehreren Sprachen bei Sitzungen und Tagungen sicher­zustellen; hierfür sind die Dolmetscher der Generaldirektion Dolmetschen der Europäischen Kom­mission (früher Gemeinsamer Dolmetscher-Konferenzdienst) zuständig.

Im Jahr 2009 hat der Sprachendienst rund 13 000 Dokumente mit insgesamt etwa 100 000 Seiten in die Amts- und Arbeitssprachen übersetzt, davon über 4 500 Dokumente in jeweils 21 Sprachen. Die Gesamtzahl der vom Sprachendienst erstellten Seiten belief sich auf mehr als 490 000. Die Überset­zungen werden fast ausschließlich im Sprachendienst angefertigt; nur bei außergewöhnlichem Bedarf werden externe Übersetzungen angefordert. Diese werden seit 2008 vom Übersetzungs­zentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union angefertigt.

Dem Sprachendienst gehörten Ende 2009 mehr als 650 Übersetzer sowie über 350 weitere Beamte und sonstige Bedienstete als Unterstützungskräfte an. Er ist in Sprachreferate gegliedert, die den einzelnen Amts- und Arbeitssprachen der Organe entsprechen. Die Übersetzer können sich teil­weise auf bestimmte politische oder technische Fachgebiete spezialisieren und nehmen zu diesem Zweck an speziellen Ausbildungsmaßnahmen teil. Sie werden jedoch zur Übersetzung sämtlicher Dokumente für die Ratsgremien herangezogen.

Der Sprachendienst arbeitet eng mit den Rechts- und Sprachsachverständigen der Direktion "Qua­lität der Rechtsetzung" des Juristischen Dienstes zusammen, deren Aufgabe vor allem darin besteht, die Rechtstexte, die der Rat annimmt, aus juristischer Sicht abschließend zu überarbeiten.

Auf Betreiben des Interinstitutionellen Übersetzungs- und Dolmetschausschusses arbeiten die Über­setzungsdienste der Organe und Einrichtungen der Union seit 1995 in erheblichem Umfang zusam­men. Zu den konkreten Ergebnissen dieser Zusammenarbeit zählen die Einrichtung der interinstitu­tionellen Terminologiedatenbank IATE, die der Öffentlichkeit im Internet zugänglich ist, sowie die gemeinsame Finanzierung und Nutzung von Übersetzungshilfsmitteln.

Die Auswahl der Übersetzer und Unterstützungskräfte des Sprachendienstes des Rates und der anderen Organe erfolgt hauptsächlich über das Europäische Amt für Personalauswahl EPSO.