Unionsbürgerschaft

Wie erhalte ich die Unionsbürgerschaft?

Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht.

Jeder Mitgliedstaat legt unter gebührender Beachtung des Unionsrechts die Bedingungen für den Erwerb und den Verlust der eigenen Staatsangehörigkeit fest. Die Europäische Union hat diesbezüglich keine Befugnisse.